Der Begriff Ablösewert beschreibt den Betrag, der zu zahlen ist, wenn ein Leasingfahrzeug während oder zum Ende des Leasingvertrages ins eigene Eigentum übertragen werden soll. Der zu Anfang festgesetzte Leasingwert setzt sich also aus dem Marktwert des Fahrzeugs und den vereinbarten Zinsen zusammen. Während der Vertragslaufzeit verringert sich dieser Wert stetig, da der Leasingnehmer bereits regelmäßig Zins- und Tilgungszahlungen leistet. Anders als bei Rückkauftabellen für Versicherungen kann der Ablösewert jedoch nicht vorher festgelegt werden. Dafür spielen zu viele unterschiedliche Faktoren eine Rolle, wie beispielsweise die Kilometerleistung, und der allgemeine Zustand des Fahrzeuges.
Hat also der Leasingnehmer den Wunsch, das Fahrzeug zu übernehmen, kann er beim Leasinggeber den Wert erfragen. Gerade zu Anfang des Vertrages weichen der Restwert und der Ablösewert noch stark voneinander ab. Der Marktwert von neuen Autos sinkt gerade in dieser Zeit besonders schnell, wie man bei Tageszulassungen oder Jahreswagen sieht. Da jedoch der Leasingnehmer bis dahin erst wenige Raten gezahlt hat, ist die Ablösesumme noch sehr viel höher als der tatsächliche Marktwert des Fahrzeugs. Man spricht hier auch vom abgezinsten Barwert. Mit der Zeit gleichen sich aber Restwert und Ablösewert immer mehr aneinander an.
Die genaue Berechnung muss demnach Faktoren einbeziehen wie Restwert des Fahrzeugs, Zinsen, bereits getätigte und zukünftig zu zahlende Raten, vermutliche Kilometerleistung, Wertverlust usw. Als Kunde müssen Sie berücksichtigen, dass der Leasingpartner den Zinsertrag verliert. Diesen Ausfall lässt sich der Vertragspartner selbstverständlich bezahlen. Meist lohnt es sich daher nicht, einen Leasingvertrag vorzeitig zu beenden.
Dennoch ist die Finanzierung des Ablösewertes über einen Privat- oder Autokredit unter Umständen ratsam, beispielsweise um die monatliche Belastung durch eine Streckung der Laufzeit zu verringern. Viele Leasingnehmer vergessen zu Beginn die hohe Schlussrate, die daher häufig sowieso finanziert werden muss. Dies ist vor allem bei Privatkunden der Fall. Die meisten Unternehmen leasen aus steuerlichen Gründen ihre Fahrzeuge nur für die vorher vereinbarte Zeit und geben den Wagen dann zurück um einen neuen Folgevertrag abzuschließen.
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