Eine Abschlagszahlung ist von einer Voraus- oder Anzahlung klar zu unterscheiden. Beim zugrundeliegenden Vertrag handelt es sich nicht um einen Kaufvertrag, sondern entweder um einen Werkvertrag oder eine andauernde Dienstleistung.
Abschlagszahlungen kennen quasi alle Bürger von ihrem Strom- oder Gasanbieter. Der Liefervertrag wird meist für ein ganzes Jahr geschlossen, aber um eine hohe Zahlung am Jahresende zu vermeiden wird der voraussichtliche Verbrauch bereits am Anfang eingeschätzt. Der dafür fällige (noch nicht feststehende!) Betrag wird dann in monatliche Raten aufgeteilt und als Abschlagszahlungen an den Anbieter gezahlt. Erst wenn die Lieferdauer abgelaufen ist, wird anhand des tatsächlichen Verbrauches eine Rechnung erstellt. Überzahlte Beträge werden dann erstattet, zu wenig gezahlte in Rechnung gestellt.
Auch Bauherren kennen Abschlagszahlungen: Ein Neubau wird meist in mehrere Bauabschnitte eingeteilt. Wird ein Bauabschnitt beendet, steigt in der Regel auch der Wert des bisherigen Baus. Daher ist dann eine Abschlagszahlung vorzunehmen.
Doch Vorsicht: Einige Verträge sehen Zahlungen nach einem bestimmten Zeitplan vor. In diesem Fall wäre der Wert des Bauwerks nicht unbedingt angestiegen. Zahlt nun der Kunde bereits den nächsten Teil, geht er in Vorauszahlung. Solche Geschäfte sollten immer durch eine Garantie/Bürgschaft oder Versicherung abgedeckt werden. Angenommen, der Bauunternehmer geht in die Insolvenz, ginge der Kunde sonst unter Umständen leer aus.
Eine Abschlagszahlung setzt also normalerweise voraus, dass die tatsächlich zu zahlende Summe noch nicht fest steht.
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