Der Abzahlungskauf, auch Händlerfinanzierung oder Ratenkauf genannt, ist eine gesetzlich geregelte Art des Kredites, die häufig im Konsumgeschäft zur Anwendung kommt. Diese Art von Konsumkredit ist weit verbreitet und wird in der Regel in Form eines Ratenkredites gestaltet.
Ein Käufer möchte eine Ware erwerben und leistet häufig bereits eine Anzahlung dafür. Der restliche Betrag wird in Form von regelmäßigen Raten an den Verkäufer gezahlt. Der Kunde darf den jeweiligen Gegenstand aber bereits übernehmen und in Gebrauch nehmen, auch wenn dieser noch nicht vollständig bezahlt wurde.
Der Verkäufer der Ware wird in der Rechnung oder im Kreditvertrag meist einen Eigentumsvorbehalt auf die Ware geltend machen. Das bedeutet, dass das Gut erst dann in das Eigentum des Käufers übergeht, wenn dieser den gesamten ausstehenden Betrag für die Ware vollständig bezahlt hat. In der Regel also mit der letzten Rate der Abzahlungsvereinbarung. Ein Ablösen der Restschuld ist häufig jedoch auch früher nach Absprache möglich. Das Eigentum am Gegenstand geht dann direkt auf den Käufer über, ohne dass es dafür einer neuen Vereinbarung bedarf.
Bei Ratenzahlungsgeschäften über 200,- Euro hat der Käufer noch 2 Wochen nach Abschluss des Vertrages das Recht, von dem Vertrag zurückzutreten. Dies gilt auch für die Rückgabe des Gerätes. Der Abzahlungskauf kommt allerdings in der Regel sowieso eher bei hochwertigen Konsumgütern zum Einsatz, bei denen auf den Käufer eine höhere Belastung zukommt. So etwa bei Autos, Möbeln oder auch technischen Geräten.
Die Laufzeit für Abzahlungskredite liegt üblicherweise zwischen einem und fünf Jahren. In vielen Fällen werden hierfür keine oder nur geringe Zinsen berechnet. Häufig schlägt der Händler dafür aber bereits im Vorfeld etwas auf den Verkaufspreis. Im Gegenzug dazu wird für Barzahler aber oft Skonto gewährt.
In einigen Fällen wird zwar der Vertragsabschluss für das Ratengeschäft über den Händler abgeschlossen, doch der Käufer geht einen Ratenkreditvertrag mit einem dritten Kreditinstitut ein, wodurch der Verkäufer gleich an sein Geld gelangt. Hier handelt es sich rechtlich gesehen um zwei Geschäfte. Der Kunde könnte nun zwar vom Kreditvertrag zurücktreten, der Kaufvertrag für die Ware ist jedoch bereits abgeschlossen. Eine Widerrufsfrist hierfür gibt es nicht. Andere Regelungen gelten natürlich bei Online- oder Haustürgeschäften (Fernabsatzgesetz). Das Verhandeln mit dem Verkäufer kann sich dennoch lohnen denn auch Angestellte bekommen meist die Erlaubnis Kulanz zu gewähren.
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