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Agio

Ein Agio ist in der Finanzsprache ein „Aufschlag“. Das Gegenteil dazu ist ein Disagio, also ein Abschlag.

Ein Agio kommt in mehreren Bereichen vor. Im Wertpapierbereich nennt man diesen Begriff häufig im Zusammenhang mit Anleihen, bei denen das Agio auf den Nennwert aufgeschlagen wird. Ebenfalls bezeichnet als „Ausgabeaufschlag“. Bei Anleihen kann somit eine Ausgabe zum Nennwert erfolgen, oder aber mit Agio (z. B. zu 103%). Bei Zero-Bonds wird meist eine Ausgabe mit Disagio durchgeführt (z. B. zu 95%), hier besteht dann die Rendite aus der Differenz zum Nennbetrag bei der Rückzahlung (Zero-Bonds haben keinen Zinscoupon).

Doch auch Aktien werden häufig mit einem Agio versehen. Dieser Aufschlag ist dann Teil der Kosten, ist aber nicht als Anteil am Unternehmen zu verstehen. Z. B. könnten 90% der Kosten als Anteilswert gelten und 10% als Agio. Dies wären dann Einnahmen des Unternehmens und müssen in die Kapitalrücklagen eingestellt werden.

Doch auch im Kreditbereich gibt es ein Agio. Z. B. können Bausparkassen bei der Ausgabe von Darlehen auch ein Agio berechnen. Der Unterschied zu Kreditgebühren besteht darin, dass ein vorzeitig zurückgezahltes Darlehen auch eine Teilrückzahlung des Agio zur Folge hat. Außerdem muss das Agio in die Effektivzinsberechnung einbezogen werden.

Im Devisenhandel ist das Agio ein von der Bank festgelegter Aufschlag auf den Preis. Die Höhe des Agio muss sich dabei jedoch in innerhalb einer bestimmten Bandbreite bewegen.

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