Ein Akkreditiv (letter of credit) wird vor allem beim Handel mit dem Ausland verwendet. Es handelt sich um eine verbindliche Zusage einer Bank, bei Vorliegen vorher exakt vertraglich festgelegter Bedingungen (bedingte Zusage) eine Zahlung an einen Dritten zu leisten. Die Bedingungen werden meist an Unterlagen und Dokumente gestellt, beispielsweise welche Zertifikate eine Ware haben muss, welche Prüfungen sie durchlaufen muss und wie genau die Versandpapiere und Versicherungsbedingungen aussehen sollen. Daher wird ein Akkreditivgeschäft auch als Dokumentengeschäft bezeichnet.
Die Kosten, Provisionen und Gebühren der beteiligten Banken teilen sich meist die Geschäftspartner, da beide vom Akkreditiv profitieren. Jedoch können auch andere Regelungen vereinbart werden. Jede Bank legt die Höhe selbstständig fest.
Da der Ablauf etwas kompliziert ist, sollten wir ein realitätsnahes Beispiel wählen:
Firma A aus Deutschland kauft von Firma B aus Australien 20.000 Rinderhälften. Firma B hätte natürlich gern das Geld im Voraus um zu verhindern, dass A nicht zahlt und die Ware auch wirklich annimmt. Firma A möchte jedoch nicht in Vorleistung treten um sicherzustellen, dass er auch wirklich die Rinderhälften in der bestellten Qualität erhält.
A geht nun zu seiner Bank und lässt gegen eine Gebühr ein Akkreditiv eröffnen. In diesem Schriftstück wird ganz genau festgelegt, welche Ware in welcher Qualität geliefert werden soll. Außerdem werden die Lieferbedingungen, Versicherungsbedingungen und alle wichtigen Daten festgehalten. Die Bank verpflichtet sich mit der Eröffnung, die Ware vollständig zu bezahlen, wenn wirklich alle Voraussetzungen erfüllt sind. Der Verkäufer erhält also ein bedingtes Zahlungsversprechen und kann zu 100% sicher sein, dass die Ware auch wirklich bezahlt und abgenommen wird, sofern er sich an die Bedingungen hält. Die Bank prüft vor der Eröffnung bereits die Bonität des Kunden und lässt sich in der Regel den nötigen Betrag bereits jetzt reservieren. Sollte nun der Kunde ausfallen (beispielsweise durch eine Insolvenz), bekommt B dennoch sein Geld. Die Haftung übernimmt vollständig die Akkreditivbank.
Das Akkreditiv wird dann per SWIFT an die Bank von Firma B gesendet. Diese Bank ist in diesem Falle die sogenannte „avisierende Bank“. Sie überprüft im ersten Schritt die augenscheinliche Echtheit der Schriftstücke, und stellt Widersprüche, Unklarheiten etc. fest. Sie informiert dann Firma B darüber, dass ein Akkreditiv eröffnen wurde und welche Voraussetzungen erfüllt werden müssen.
Firma B gibt nach Erfüllung sämtliche Nachweise an seine Bank weiter, die jetzt erneut die Unterlagen prüft, ob alle Vorgaben erfüllt, die Versandpapiere korrekt sind und der Versand beauftragt wurde. Dann werden die Unterlagen an die Akkreditivbank weitergeleitet, die erneut prüft, ob alles korrekt ist und dann die Zahlung ausführt. Das Kundenkonto wird nun bereits mit der Zahlung belastet, aber der Kunde kann sicher sein, dass die Ware, die ihn bald erreichen wird genau den gewünschten Vorgaben entspricht.
So stellt also das Akkreditiv eine sehr gute Möglichkeit dar, Lieferanten und Kunden optimal abzusichern. Im Auslandsgeschäft wird diese Form der Zahlungsabwicklung am häufigsten genutzt.
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