Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden von Unternehmen für den Abschluss von allen das Unternehmen betreffende Verträgen aufgesetzt und gelten für sämtliche Geschäfte, die das Unternehmen mit Kunden abschließt. Sie betreffen ausschließlich die vertragsschließenden Parteien.
In den AGB enthalten sind wichtige Vertragsbedingungen, die für alle Verträge gelten, die mit dem Unternehmen abgeschlossen werden. Somit müssen nicht bei jedem Vertragsabschluss alle Vertragsbestandteile einzeln ausgehandelt werden. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind allerdings einer strengen Regelung unterworfen. So muss einerseits deutlich auf die Gültigkeit dieser Vertragsregeln hingewiesen werden, andererseits dürfen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Unternehmens aber auch keine Regelungen formuliert werden, die in starkem Gegensatz zu anderen Verträgen des Unternehmens oder zum geltenden Recht stehen. So kann der Kunde sicher sein, nicht aus Versehen Bedingungen zu akzeptieren, die in krassem Gegensatz zu seinen Rechten oder seinem Interesse stehen.
Stellen wir uns einmal vor, beim Bäcker verhandeln wir mit der Fachverkäuferin den Gerichtsstand der Bäckerei oder Haftungsausschlüsse, falls wir uns am Brot einen Zahn ausbeißen. Um zu verhindern, dass jeder Kunde eigene Vertragsinhalte aushandelt, und um die Übersicht zu behalten, sollte jedes Unternehmen eigene AGB formulieren.
Pflicht sind AGB in Deutschland zwar nicht, aber es gibt zumindest Informationspflichten, die ebenfalls innerhalb der AGB geregelt werden können. Liegen keine AGB vor, oder hat der Kunde sie nicht angenommen, kommt dennoch ein gültiger Vertrag zustande. Die Bedingungen werden dann durch die gesetzlichen Regelungen ersetzt.
In der Regel wird im jeweiligen Einzelvertrag ein Hinweis auf den Geltungsbereich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen gegeben. Mit Unterschrift auf diesem Vertrag bestätigt der Kunde also, die AGB erhalten und angenommen zu haben. Auch Kreditinstitute listen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen im eigentlichen Kreditvertrag nicht immer vollständig auf, weisen hier jedoch auf diese hin und müssen sie natürlich auch zur Verfügung stellen.
Die AGB liegen in jeder Bank zur Einsicht aus. Bei Online-Unternehmen müssen die AGB bei jeder Vertragsschließung angezeigt und durch den Kunden akzeptiert werden.
Gerade für Neukunden empfiehlt es sich, die AGB genau durchzulesen, um keine bösen Überraschungen zu erleben. Insbesondere beim Kreditgeschäft räumt der Kreditnehmer dem Kreditgeber in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen oft umfassende Rechte ein, falls er den vereinbarten Zahlungen nicht mehr nachkommen kann. Hier wird auch geregelt, nach welcher Frist das Kreditinstitut berechtigt ist, weitere Schritte zu einzuleiten und welche Schritte dies sein könnten.
Mit Annahme der AGB einer Bank verpflichtet sich der Kunde in der Regel ebenfalls, die für seine Verträge gültigen Zinssätze anzuerkennen. Diese können fix sein, aber sich auch flexibel anpassen, wie beim Dispositionskredit. Ergänzend zu den AGB muss daher außerdem das jeweils gültige Preisverzeichnis aushängen, damit sich der Kunde jederzeit über gültige Zinssätze informieren kann.
Sollten AGB oder Teile davon unwirksam sein, weil sie falsch formuliert sind oder im Gegensatz zu geltendem Recht stehen, bleibt der übrige Vertrag gültig und wirksam. An die Stelle des fehlerhaften Passus treten nun die gesetzlichen Vorschriften, häufig die Vorschriften aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch, die das Vertragsrecht beinhalten.
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