Bei der Vergabe von Krediten halten sich Kreditinstitute häufig an eine bestimmte Altersgrenze bis zu der ein Darlehen an natürliche Personen vergeben wird. Es wird außerdem ein Höchstalter festgesetzt, bis zu dem der Kredit vollständig getilgt werden muss. Der maximale Endzeitpunkt der Laufzeit liegt üblicherweise bei etwa 85 Jahren.
Der Grund für diese Regelung liegt im Sterberisiko und dem damit verbundenen Kreditausfallsrisiko begründet. Also dem Risiko, dass der Kreditnehmer während der Laufzeit sterben könnte und der restliche Kreditbetrag somit nicht zurückgezahlt wird. Natürlich besteht dieses Risiko theoretisch auch bei jüngeren Menschen, jedoch ist das Risiko bei älteren Menschen naturgemäß höher.
Die Altersgrenze kann von Kreditinstitut zu Kreditinstitut unterschiedlich festgelegt sein. Hierfür gibt es keine gesetzlichen Regelungen. Üblicherweise wird ein Alter zwischen 60 und 65 Jahren eingegrenzt.
Menschen, die bereits älter sind, werden es schwer haben, an einen Kredit zu kommen. Hier gilt es einerseits, die Konditionen bei unterschiedlichen Kreditinstituten in Erfahrung zu bringen, sich andererseits aber auch an Kreditvermittler zu wenden, die mit mehreren Banken zusammenarbeiten und häufig sogar auf diese Kundengruppe spezialisiert sind. So können mitunter sogar noch Kreditvergaben mit bis zu 74 Jahren ermöglicht werden.
Einige Institute genehmigen Kredite in höherem Alter nur, wenn eine separate Lebensversicherung abgeschlossen wird, bzw. besteht oder wenn gleichzeitig andere Sicherheiten bestehen. Im Falle von bestehendem Immobilienbesitz ist es aus Sicht der Bank wahrscheinlicher, dass sich ein Erbe findet der die Vermögenswerte und Verbindlichkeiten übernimmt.
Auch die Verzinsung unterscheidet sich in einigen Fällen zu den marktüblichen Konditionen. Hiermit soll erreicht werden, das erhöhte Risiko abzusichern.
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