Für das Ausstellen eines Avals berechnen Kreditinstitute eine Avalgebühr, viel häufiger auch Avalprovision genannt.
Es handelt sich in der Regel um 0,25 – 3% der Avalsumme pro Jahr. Die Zahlung der Gebühr kann regelmäßig monatlich oder auch quartalsweise erfolgen. Auch eine jährliche oder einmalige Summe ist denkbar. Hier kommt es einzig auf die Vertragsgestaltung an.
Zusätzlich zur Avalgebühr können auch einmalige Kosten anfallen, die für die Erstellung der Avalurkunde berechnet werden.
Die Avalgebühr wird für die gesamte Dauer des Avals berechnet und ist auch fällig, wenn die Bank nicht zur Zahlung aufgefordert wird. Eine Erstattung nach Beendigung des Avals ist nicht möglich.
Falls die Bank leistet, wird automatisch ein Kredit gewährt, durch den weitere Kosten anfallen. Diese gehören streng genommen jedoch nicht mehr zu den Avalgebühren.
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