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Bagatellkredit

Als Bagatelle ist im Allgemeinen eine Kleinigkeit oder Kleinkram gemeint. Das Wort kommt aus dem Französischen und bedeutet wörtlich: Kleinigkeit, Lappalie.

Ein Bagatellkredit ist also genau das: Eine Kleinigkeit. Die Obergrenze für einen Bagatellkredit liegt normalerweise bei 200,- Euro, kann jedoch auch davon abweichen. In der Regel benötigt der Kunde für den Antrag nur ein geringes, aber dafür regelmäßiges Einkommen. Die Rückzahlung erfolgt entweder in kleinen, festen Raten, oder aber in Form eines Abrufkredites ganz flexibel.

Da jedoch die Einnahmen für einen solch kleinen Kredit nur sehr gering sind und den Aufwand nicht decken, bieten Banken ihn heutzutage kaum noch an.

Selbst die Untergrenze für einen Dispositionskredit liegt im Allgemeinen bei 500,- – 600,- Euro.

Bagatellkredit nur für Privatkunden

Gewerbebetriebe oder Unternehmen erhalten grundsätzlich keinen Bagatellkredit. Der Laufzeit von Bagatellkrediten kommt in vielen Fällen keine große Bedeutung zu.

Ebenso wie bei einem Kleinkredit, welcher in der Regel ab einem Auszahlungsbetrag von EUR 500,- gewährt wird und bei welchem vor Kreditabschluss eine Prüfung der Schufa erfolgt, dürfen auch bei Bagatellkrediten keine Schufa-Eintragungen vorliegen.

Ein Bagatellkredit ist zwar nicht mit Klein-, Raten- oder Konsumkrediten zu vergleichen, wird aber sehr wohl häufig in Form von Kontokorrent- oder Dispositionskrediten gewährt, um zum Beispiel die geduldete Überziehung des Kontos zu verhindern. Somit spielt der Bagatellkredit nur bei Klein- und Kleinstbeträgen eine bedeutende Rolle, während in der Praxis für höhere Beträge der Ratenkredit eine der günstigsten Finanzierungsformen darstellt.

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