Die Bereitstellungsprovision fällt bei Krediten für den nicht in Anspruch genommen Betrag an. Die meisten Banken gewähren jedoch einige Monate bereitstellungszinsfreie Zeit. Die Dauer wird dabei von dem jeweiligen Kreditinstitut festgelegt und beträgt in der Regel 3 – 6 Monate. Danach wird die Bereitstellungsprovision mit 0,2 – 0,3 % pro Monat berechnet.
Häufig wird im Sprachgebrauch auch das Wort Bereitstellungszins auftauchen. Damit ist das Gleiche, wie die Bereitstellungsprovision gemeint. Da der Wert, wie bei Zinsen, in Prozent vom Darlehensbetrag angegeben wird, liegt diese Verwendung auch nahe. Jedoch handelt es sich rechtlich nicht um einen Zins, da die Kosten nicht für einen geschuldeten Betrag anfallen, sondern eben genau für den Betrag, der NICHT geschuldet wird. Es handelt sich also seitens der Bank um eine Zusatzleistung, die mit einer Provision vergütet wird.
Besonders, wenn ein Gebäude neu gebaut wird, ist die Berücksichtigung der Bereitstellungszinsen wichtig. Während beim Kauf einer bestehenden Immobilie der Kaufpreis an einem bestimmten Datum in voller Höhe fällig wird, ist beim Neubau der stückweise Abruf der Kreditmittel der normale Weg. Je nach Baufortschritt, werden nach und nach Abschlagzahlungen vorgenommen. Da kann schnell zu längeren Verzögerungen kommen.
Bevor Sie also das Darlehen bei Ihrer Bank beantragen, sollten Sie dringend abklären, wie lange sich der Bau hinziehen wird. Außerdem besprechen Sie, wann die ersten Zahlungen fällig werden. So können Sie mit der Bank die genaue bereitstellungszinsfreie Zeit planen.
Aus Sicht der Bank gibt es mehrere Gründe die eine in Rechnung Stellung der Gebühren notwendig machen.
Wenn Sie bspw. einen Kredit beantragen mit Laufzeitbeginn 01.01., dann stellt die Bank ab diesem Tag auch den kompletten Kreditbetrag für Sie zum Abruf zur Verfügung.
Banken müssen sich jedoch selbst refinanzieren, das bedeutet, das Geld, welches Sie nun als Kredit bekommen, muss irgendwo her kommen, beispielsweise aus der Anlage von Festgeldern für eine ähnliche Dauer (die Refinanzierung muss immer zeitlich und in der Betragshöhe zusammenpassen). Die Refinanzierung muss also mit Kreditbeginn erfolgen, unabhängig davon, ob Sie das Geld bereits ausgezahlt bekommen.
Da Sie das Geld jedoch noch nicht abrufen, muss die Bank es irgendwo parken. Beispielsweise auf ihrem Girokonto bei der Deutschen Bundesbank. Dort gelten jedoch wesentlich schlechtere Zinssätze, als an die Anlagekunden ausgezahlt wird.
Weitere Kosten entstehen, weil für die teilweise riskante Kreditposition in der Bilanz (schließlich könnte es ja sein, dass das Darlehen nicht zurückgezahlt wird) eine Eigenkapitalrücklage von der Bank gebildet werden muss. Und zwar ebenfalls unabhängig vom Abruf der Mittel.
Wenn Sie dieses Thema interessant finden, könnte auch einer der folgenden Einträge für Sie hilfreich sein: