Die Bezeichnung „Deckung“ bedeutet nichts anderes als die Bereitstellung von notwendigen Mitteln.
Dies kann in der Wirtschaft und im Finanzwesen viele verschiedene Ausprägungen haben.
So gibt es den Begriff Deckung im Zusammenhang mit Wertpapieren, mit dem Girokonto, Währungsdeckung, In der Buchführung gibt es Deckungsbeträge und Ähnliches. Immer, wenn also dieser Begriff im Zusammenhang mit Finanzen auftaucht, geht es darum, ob zwei verschiedene Summen zusammenpassen.
So gibt es auch bei Versicherungen die Deckungssumme. Bis zu dieser werden versicherte Schäden ersetzt. Passt die Deckungssumme nicht zum Schaden, gibt es eine Unter- oder eine Überdeckung.
Auch bei Krediten wird geschaut, ob der Wert des besicherten Objekts deckungsgleich zum aufgenommenen Kredit ist. Gibt es eine Unterdeckung, müssen Zusatzsicherheiten gestellt werden, gibt es eine zu große Überdeckung, muss die Bank teilweise Sicherheiten freigeben.
Die Kontodeckung beschreibt, ob ein Betrag der abgebucht wird auch auf dem Konto verfügbar ist, ggfs. auch durch einen eingerichteten Kredit. Ist dies nicht der Fall, ist das Konto nicht gedeckt. Die Abbuchung wird nicht durchgeführt.
Außerdem gibt es auch bei einem Unternehmen ein Deckungskapital. Hier kommt es ebenfalls darauf an, ob dieses Kapital ausreicht, um alle Forderungen zu begleichen.
Wenn Gläubiger Forderungen bei Privatpersonen einklagen wollen, kann zur Deckung der offenen Forderungen das gesamte Privatvermögen des Schuldners und sogar das Einkommen bis zu bestimmten Freigrenzen herangezogen werden.
Die Ermittlung der vorhandenen Deckung des Schuldners ist insbesondere für den Gläubiger sehr wichtig, da er hierdurch schließlich sein Verlustrisiko begrenzen kann. Schätzt der Gläubiger die Deckung des Schuldners als eher gering ein, wird er diesem keine allzu großen Zugeständnisse machen und Maßnahmen ergreifen, um den Schuldbetrag selbst gering zu halten.
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