Das Disagio (Abgeld) beschreibt einen Betrag, der von einem Auszahlungs- oder einem Zahlungsbetrag abgezogen wird. Es ist also eigentlich nur ein anderes Wort für Abschlag.
Bei Krediten kommt es vor, dass die Auszahlungssumme nicht der beantragten Kreditsumme entspricht. Die Auszahlung findet dann nicht zu 100% statt, sondern beispielsweise nur zu 97%. Der Differenzbetrag ist dann das Disagio. Jedoch ist diese Art der Kreditberechnung heute kaum noch üblich. Die Vorschriften für Verbraucherverträge sehen eine sehr deutliche und leicht verständliche Formulierung von Kreditverträgen vor und hegen große Ansprüche an die Banken. Um ein späteres Anfechten der Verträge zu vermeiden, werden Sondergebühren und Ähnliches inzwischen weitgehend vermieden.
Zeichnet ein Anleger eine Anleihe, so hat er normalerweise den Nennwert zu zahlen, also den Wert, den das Papier wirklich wert ist. Zweck der Zeichnung ist für den Anleger, dass er eine attraktive Rendite erwirtschaftet.
Nun kann jedoch ein Unternehmen bereits jetzt damit rechnen, erst in einigen Jahren genug Gewinn zu erwirtschaften um den Anleger zu belohnen. Hier bietet es sich an, ein Disagio zu vereinbaren. Der Anleger zahlt jetzt nicht 100% des Nennwertes für die Obligation, sondern vielleicht nur 92%. Nach 10 Jahren Laufzeit bekommt er dann aber 100% zurück. So hat das Unternehmen genug Zeit, ein geplantes Projekt ins Verdienen zu bringen und der Anleger spart die 8% Disagio, was dann der Gesamtrendite für die Anlage entspricht.
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