Die Finanzierung einer Eigentumswohnung unterscheidet sich kaum von anderen Immobilienfinanzierungen. Da jedoch die Eigentumswohnung nur einen Teil des gesamten Gebäudes darstellt, müssen bei der Finanzierung einige Besonderheiten beachtet werden. Zum Beispiel ist eine Wohnung in der Regel günstiger, so dass Sie auch mit weniger Eigenkapital eine solide Finanzierung erreichen können. Auch die Nebenkosten wie die Grunderwerbssteuer fallen günstiger aus, weil Sie am Grundstück nur einen kleineren Anteil besitzen.
Da Sie sich das Grundstück und das darauf befindliche Gebäude mit anderen Besitzern teilen müssen, werden in der Eigentümergemeinschaft Regeln aufgestellt an die Sie sich halten müssen. Während Sie beim eigenen Haus auf Ihrem Grundstück mehr oder weniger tun und lassen können, was Sie wollen, müssen hier alle Miteigentümer einverstanden sein.
Bevor Sie sich für den Kauf einer Eigentumswohnung entscheiden und die Finanzierung beantragen ist es wichtig zu wissen, wie hoch das Hausgeld ausfällt und ob es in Ihr Budget passt. Mit dem regelmäßigen Hausgeld sollen Rücklagen gebildet werden für Reparaturen und Renovierungen, oder auch für unvorhergesehene Kosten oder Gebühren, die von der Stadt oder Gemeinde erhoben werden. Das Hausgeld beträgt gerade bei kleinen und günstigen Wohnungen häufig genau so viel, wie Sie für die Kreditrate aufbringen müssen. Reicht das Hausgeld für beschlossene Maßnahmen nicht aus, müssen Sie den fehlenden Anteil aus weiteren Eigenmitteln einzahlen.
Dies ist der größte Unterschied und eines der wichtigsten Dokumente bei der Eigentumswohnungs-Finanzierung. In dieser notariellen Urkunde werden sowohl die einzelnen Eigentumsanteile genau aufgeführt, wie z. B. die Größe der Wohnung, wo genau liegt sie, welche Extra-Räume wie Keller oder Dachbodenräume gehören dazu usw, als auch das Gemeinschafts-Eigentum geregelt. Hier ist wichtig zu wissen, welcher Anteil der Zuwegung oder dem Flur gehört dem Käufer (hier gilt das ideelle Eigentum). Um den Beleihungswert der Wohnung festlegen zu können kann also die Bank nicht nur die Wohnung bewerten, sondern auch den Miteigentumsanteil am gesamten Gemeinschaftseigentum.
In dem Augenblick, in dem ein Gesamtgebäude in verschiedene Teile aufgeteilt wird, werden für jeden Teil auch neue Grundbücher erstellt. Diese Wohnungsgrundbücher enthalten dann die Eigentümerdaten, Vorlasten und Grundschulden für die einzelnen Objekte. Die Bank kann sich also direkt eine Grundschuld für die Wohnung eintragen lassen. Die Miteigentümer müssen hier also nicht mehr zustimmen.
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