Ein Einkommensnachweis ist schlicht der Nachweis über das Einkommen, welches eine Person erzielt.
Dies könnten für Angestellte und Beamte Gehaltsabrechnungen sein, Verdienstbescheinigungen des Arbeitgebers, ein Arbeitsvertrag, aber auch Bescheide über Elterngeld oder ein Rentenbescheid.
Wenn regelmäßige Einkünfte aus Kapitalvermögen erzielt werden, könnte auch ein Nachweis in Form von Wertpapierabrechnungen möglich sein. Ebenso kann ein Mietvertrag, ggfs. in Verbindung mit Kontoauszügen als Nachweis für Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung gelten.
Für Selbstständige muss als Nachweis zumindest eine Gewinnermittlung vorliegen, meist in Verbindung mit den letzten 2 Steuerbescheiden. Bei größeren Unternehmen wird die betriebswirtschaftliche Auswertung in Verbindung mit den Jahresabschlüssen als Nachweis herangezogen. Da ein regelmäßiges Einkommen bei Selbstständigen erst nach einer gewissen Zeit angenommen werden kann, haben Existenzgründer in den ersten 2 – 3 Jahren häufig Probleme ein Darlehen zu beantragen.
Immer dann, wenn jemand ein berechtigtes Interesse hat, werden Einkommensnachweise angefordert. Dies kann ein in Frage kommender Kreditgeber sein der das Ausfallrisiko einschätzen möchte, aber auch wenn es um die Zahlung von Unterhalt oder Gerichtsgebühren geht, oder eine staatliche Leistung beantragt werden soll, werden sowohl Ihre eigenen Angaben zum Einkommen, als auch die dazugehörigen Nachweise angefordert.
Ob Sie einen Anspruch auf eine Leistung haben, oder ob Sie in der Lage sind, regelmäßige Kreditraten zu bedienen, kann nur mit Hilfe einer Haushaltsrechnung eingeschätzt werden. Hierfür werden allerdings nicht immer alle Einnahmen angerechnet. Je nach Kreditgeber werden Einnahmen angerechnet, oder eben nicht. Für einige ist bereits eine eingehende Sozialleistung wie Krankengeld ein Ausschlusskriterium, bei anderen wird dieses Geld sogar als Einkommen angerechnet.
Besonders die Gehaltsabrechnungen und die Mitteilung über Bezüge erlauben es, neben dem Einkommen noch wichtige Informationen, wie die Dauer des Arbeitsverhältnisses, eine Befristung des Arbeitsvertrags oder eine bestehende Probezeit abzulesen. Außerdem kann auch hier genau geprüft werden, ob die Einkünfte regelmäßig erfolgen, oder ob Teile aus Sonderzahlungen wie Überstundenvergütung oder Urlaubsgeld bestehen. Daher werden meist auch die letzten 2-3 Monate überprüft.
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