Das Einreicherobligo bezeichnet ein im Wechselverkehr eingerichtetes Limit, welches für das Ausstellen von Wechseln eingerichtet wurde. Da die Bank bei der Annahme eines Wechsels dafür haftete, dass dies auch eingelöst werden konnte, musste sie die Höchstmenge limitieren.
Heute kennt man im Bankwesen das Wort Obligo aus dem Bereich der Lastschriften. Ein Kunde, der selbst Beträge per Lastschrift einzieht, beispielsweise von Kunden oder Vereinsmitgliedern, darf auch hier einen festen Höchstbetrag nicht überschreiten. Was erst einmal merkwürdig klingt, da ja der Kunde Geld bekommt, macht für die Bank jedoch großen Sinn. Denn Kunden haben nach einer Lastschrift die Möglichkeit, innerhalb von 8 Wochen dieser Lastschrift zu widersprechen und den Betrag zurückzufordern.
Als Beispiel könnten wir uns vorstellen, ein Lieferant zieht Lastschriften von seinen Kunden in Höhe von 20.000,- Euro ein. Nach der Gutschrift auf seinem Konto gibt er das Geld für neue Waren aus. Jetzt widerrufen aber sämtliche Kunden ihre Lastschrift und die kompletten 20.000,- Euro werden zurückgebucht. Dann wäre das Konto des Lieferanten mit 20.000,- Euro im Soll. Die Bank richtet also dem Kunden ein Obligo ein, indem sie die Bonität genauestens prüft und eine Höchstsumme bewilligt, bis zu der sie dem Kunden diesen Eventualkredit einrichtet. Die Fachbezeichnung ist Lastschriftobligo.
Die Gesamtsumme aller Verbindlichkeiten eines Kunden nennt man ebenfalls Obligo.
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