Nach dem zweiten Weltkrieg wurde zwischen Deutschland und den USA ein Vertrag geschlossen, der die Förderung der deutschen Wirtschaft ankurbeln sollte. Das Mittel dazu sollte ein Sondervermögen sein, aus welchem deutsche Unternehmen zinsgünstige Kredite erhalten sollten. Die Anlage dieses Sondervermögens bestand damals aus 6 Mrd. D-Mark. Die Kredite sind revolvierend, die Rückzahlungen gehen also ebenfalls in das Sondervermögen um erneut an Unternehmen ausgegeben zu werden. Inzwischen konnten durch die wiederholte Ausgabe der Kredite bereits 125 Mrd. Euro Kreditsumme vergeben werden.
Den zunächst zur Verfügung gestellten Betrag musste die Bundesrepublik nur teilweise zurückzahlen.
Heute werden ERP Kredite in einem sogenannten KfW Kredit vergeben. Da die Vergabe ausschließlich dazu dienen soll, die Wirtschaft anzukurbeln, können auch nur selbstständige und Unternehmer vom zinsgünstigen Darlehen profitieren. Wie bei allem anderen auch, hat die KfW verschiedene Programme aufgesetzt, die in ihrer Ausprägung unterschiedlich sind. So gibt es den ERP Gründerkredit, den ERP Digitalisierungs- und Innovationskredit, das ERP Beteiligungsprogramm und vieles mehr. Die genauen Programme können auf der Internetseite der KfW studiert werden.
Die Beantragung läuft dann über die Geschäftsbanken, die beim Antrag helfen und die ebenfalls die Abwicklung übernehmen.
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