Eine Eventualpflicht, oder auch eine Eventualverbindlichkeit ist eine Pflicht oder Zahlung, die noch nicht fällig ist, aber in Zukunft eventuell fällig werden kann.
Man spricht im Zusammenhang mit Bürgschaften, Garantien und bedingten Zahlungsversprechen grundsätzlich von Eventualverbindlichkeiten. Denn eigentlich besteht noch keine Forderung, sollte aber der eigentliche Schuldner ausfallen, muss der Bürge oder Garantiegeber einspringen und für die Schuld haften - die Verbindlichkeit entsteht.
Im Bilanzwesen ist zu unterscheiden zwischen Rückstellungen und Eventualverpflichtungen. Während bei Rückstellungen die Zahlungspflicht schon sicher ist, jedoch ihre Höhe und ihr Zeitpunkt noch nicht feststehen, ist bei Eventualverbindlichkeiten nicht klar, ob sie überhaupt zur Anwendung kommen. Daher sind diese beiden Punkte klar abzugrenzen.
Bei Banken bestehen sehr viele Eventualverbindlichkeiten, da sie viele Garantien aussprechen. Beispielsweise bei einer Bankbürgschaft oder einem Aval. Aber auch bei der Ausgabe von Kreditkarten spricht die Bank dem Kreditkartenunternehmen eine Garantie zur Einlösung aus. Banken dürfen also die Abbuchung der Kreditkartensalden nicht abweisen, auch wenn ein Kundenkonto nicht gedeckt ist. Daher prüfen die Banken auch sehr genau die Bonität ihrer Kunden, bevor Karten ausgegeben werden.
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