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Festigungsmaßnahme

Wird ein Betrieb gegründet und hat Erfolg, so kann es dennoch sein, dass seine Position am Markt gestärkt werden muss. Besonders der Sprung vom Anfang bis zum etablierten Unternehmen, verbunden mit entsprechendem Wachstum, neuen Mitarbeitern und Kunden, ist enorm.

Hierfür wird häufig zusätzliches Kapital benötigt. Für einen neu gegründeten Betrieb innerhalb der ersten fünf Jahre nach Gründung besteht bei der Kreditaufnahme sogar die Möglichkeit der staatlichen Förderung über einen KfW Kredit.

Um eine solche Förderung in Anspruch nehmen zu können, muss der jeweilige Betrieb allerdings verschiedene Anforderungen erfüllen. So ist es einerseits notwendig, dass der neu gegründete Betrieb bereits erste Erfolge aufweisen kann. Wenn es sich um einen selbständigen Nebenerwerb handelt, muss innerhalb von drei Jahren ein Vollerwerb daraus entstehen können. Selbstverständlich muss der Betrieb auch ein entsprechendes Konzept für die geplante Festigungsmaßnahme abliefern, mit der der Betrieb unterstützt und stabilisiert werden soll. Außerdem darf das Geld aus dem geförderten Darlehen jedoch nicht für eine Umschuldung bzw. Sanierung genutzt werden.

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