Der Begriff Festzinskredit steht für zwei verschiedene Dinge. Zum einen ist damit ein Kredit gemeint, der bereits bei Vertragsabschluss einen für die Laufzeit, oder zumindest für die Dauer der Zinsbindungsfrist, fest vereinbarten Sollzinssatz aufweist. Der Zins ändert sich zwischendurch nicht, auch wenn der Leitzins steigt oder fällt. Je nachdem in welche Richtung der allgemeine Marktzins sich also entwickelt, kann dies für den Kreditnehmer positiv oder negativ sein. Positiv, wenn der Leitzins steigt, denn er profitiert immer noch von den günstigen verabredeten Zinssätzen. Negativ, denn der Leitzins sinkt, denn er muss immer noch den höheren Zinssatz zahlen.
Auf der anderen Seite ist jedoch die Bindung von Kunden in der Regel nicht so stark, wie die Bindung der Bank. Besonders Privatkredite sind in der Regel gegen eine kleine Gebühr vorzeitig ablösbar. Somit können Kunden sich einen günstigeren Kreditanbieter suchen und trotz allem von sinkenden Zinsen profitieren. Einen solchen Kreditanbieter für die Umschuldung finden Sie in unserem Kreditvergleich.
Lediglich bei Immobiliendarlehen mit Zinsbindungsfrist ist eine vorzeitige Ablöse kaum bis gar nicht möglich. Allerdings kann bei besonders langen Fristen der Kredit nach 10 Jahren mit einer Frist von 6 Monaten gekündigt werden. Der Kunde kommt also spätestens nach 10 ½ Jahren aus einem Kreditvertrag heraus.
Daneben kann mit dem Festzinskredit auch ein Kreditangebot gemeint sein, für welches ein fester Zinssatz für alle Kreditnehmer gilt. Das Gegenteil dazu wäre ein Bonitätsabhängiger Zins. Während die meisten Kreditinstitute mit höherem Kreditrisiko auch einen höheren Zinssatz von ihren Kunden verlangen, gibt es immer wieder Angebote, die für alle Kunden gelten, unabhängig von ihrer Bonität. Das bedeutet jedoch nicht, dass die Bonität nicht geprüft wird. Verfügt der Kunde nicht über eine ausreichende Kreditwürdigkeit, wird der Kreditantrag abgelehnt.
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