Der Begriff der Fiduziarität hängt mit der Verpfändung einer Sache bzw. mit der Beleihung einer Sache als Sicherheit für eine Verbindlichkeit zusammen. Das Wort Fiduziarität stammt vom lateinischen Wort für Vertrauen oder Treuhänderschaft.
Wenn ein Schuldner das Eigentum an einer Sache, z.B. bei der Sicherungsübereignung, an eine andere Person überträgt, so wird diese zum fiduziarischen Eigentümer. Die Sache gehört ihm dann zwar, er darf jedoch darüber nicht verfügen oder die Sache verkaufen. Er darf sie erst dann verwerten, wenn der Schuldner seiner Pflicht nicht nachkommt.
Ein fiduziarischer Eigentümer hat zwar das Eigentum, jedoch bedeutet das fiduziarische ja, dass es sich lediglich um ein Treuhänderisches Eigentum handelt. Auf die Bilanz des Fiduziars wirkt sich das Eigentum somit nicht aus, die Sache bleibt in der Bilanz des Schuldners.
Fiduziarische Sicherheiten sind immer abstrakt, also nicht auf eine spezielle Schuld beschränkt. Eine Grundschuld ist somit abstrakt und fiduziarisch, eine Hypothek dagegen ist akzessorisch und nicht fiduziarisch. Auch Rechte, die an jemand anderen übertragen werden sind fiduziarisch, z.B. bei der Abtretung von Forderungen.
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