Die Finanzierungsmitwirkung beschreibt eine Vertragsklausel in notariellen Kaufverträgen für Immobilien.
Aufgrund der hohen Kosten für eine Immobilie kommen bei solchen Verträgen regelmäßig auch Finanzierungen ins Spiel. Als Sicherheit für eine Immobilienfinanzierung wird häufig eine Grundschuld ins Grundbuch eingetragen, welche sich immer auf das Grundstück bezieht, unabhängig davon, wer der Eigentümer ist. Somit kann das Grundstück gepfändet werden, wenn die Kreditraten nicht bezahlt werden.
Solange der Verkäufer den Kaufpreis noch nicht erhalten hat, bleibt er der Eigentümer. Die Bank allerdings zahlt den Kaufpreis erst, wenn sie durch die Eintragung der Grundschuld die Sicherheit erhalten hat. Ein Dilemma. Hier kommt die Mitwirkungsklausel zum Zuge. Der Verkäufer ermächtigt die Bank zur Eintragung einer Grundschuld, obwohl er noch selbst Eigentümer ist. Allerdings ist die Formulierung dieser Klausel sehr umfassend und so gestellt, dass der Verkäufer kein gesondertes Risiko eingeht. So darf die Bank nur an ihn auszahlen, damit sich die Käufer nicht mit dem Geld davonmachen können.
Sobald dann der Kaufpreis geflossen ist, können die Käufer als Eigentümer eingetragen werden.
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