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Freistellungserklärung

Die Freistellungserklärung hat verschiedene Bedeutungen.

Freistellungserklärung im Bauwesen

Im Bauwesen kommen Freistellungserklärungen zugunsten von Käufern einer Immobilie vor. Wenn ein Bauträger ein Objekt erstellt, z. B. ein Mehrfamilienhaus mit mehreren Eigentumswohnungen, so lässt sich seine Bank als Sicherheit für den gewährten Baukredit eine Grundschuld eintragen. Im Laufe des Baufortschritts müssen jedoch die Käufer der Wohnungen bereits Teilzahlungen leisten. Müssen diese jedoch ebenfalls finanziert werden, müsste die Bank der Käufer ebenfalls eine Grundschuld eintragen lassen. Diese stünde nun im Rang hinter der Grundschuld für den Bauträger.

Damit die Kundenbank dennoch ihre Sicherheit bekommt, stellt die Bank des Bauträgers eine Freistellungserklärung aus. In dieser versichert sie der Kundenbank, mit Fertigstellung der Wohnungen und Übernahme der Kunden, die eingetragenen Grundschulden vollständig zu löschen. Ebenso sind die vertraglichen Bedingungen für eine eventuelle Insolvenz des Bauträgers und ähnliche Dinge hier festgehalten.

Freistellungserklärung in der Einkommensteuer

Führt ein Bauunternehmer für ein anderes Unternehmen in Deutschland eine Bauleistung aus, so muss der Auftraggeber bei der Zahlung der Rechnung einen Steuerabzug von 15% vornehmen, die Bausteuer, und diesen an das Finanzamt weiterleiten. Dem Bauunternehmer wird dieser Abzug bei seiner Steuer angerechnet. Mit der Bausteuer soll Schwarzarbeit verhindert werden, durch die dem Staat jährlich mehrere Milliarden Euro Steuereinnahmen entgehen.

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