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Futures

Mit Futures sind im Allgemeinen Kontrakte (Verträge) gemeint, die einen Handel in der Zukunft vereinbaren. Diese Geschäfte zählen zu den Derivaten (Termingeschäften), deren Preise stark abhängen von

  • Börsen- oder Marktpreisen
  • Zinssätzen
  • Devisenkursen

Futures werden an der Computerbörse EUREX AG elektronisch gehandelt. Dies ermöglicht einen extrem schnellen Handel und sogar automatische Käufe und Verkäufe von Kontrakten.

Futures sind unbedingte Geschäfte, bei denen die Einigung sofort, die Übergabe aber zu einem späteren Zeitpunkt stattfindet. Im Gegensatz zu Optionen sind bei Futures beide Vertragspartner zur Erfüllung verpflichtet. Häufig werden Futures ausschließlich zur gewinnbringenden Spekulation eingesetzt. Es werden also Kontrakte geschlossen, aber vor dem Erfüllungszeitpunkt wieder mit (im besten Fall) Gewinn verkauft. „Vergisst“ man diesen rechtzeitigen Verkauf, muss geliefert bzw. abgenommen werden. Bei Wertpapieren ist dies noch nicht zwingend schwierig, doch es gibt auch Waren-Futures. Stellen Sie sich vor, Sie vergessen, Ihren Kontrakt zu verkaufen und am nächsten Morgen stehen 5 LKW mit Schweinehälften vor Ihrer Haustür.

Große Verlustgefahr bei Spekulation

Das Problem bei Derivaten ist: Der Verlust beschränkt sich nicht zwingend auf den finanziellen Einsatz. Hier ein kleines Beispiel:

Sie rechnen damit, dass der Kurs einer Aktie, z. B. Siemens, innerhalb der nächsten 6 Monate auf 70,- Euro sinken wird. Der Kurs steht gerade bei 100,- Euro. Noch haben Sie die Aktien nicht, Sie kaufen sie selbstverständlich auch nicht, weil Sie ja mit sinkenden Kursen rechnen. Sie können Sie aber über einen Future-Kontrakt bereits verkaufen.

Der Kontrakt wird also folgendermaßen geschlossen:

Sie bieten einem Käufer des Kontraktes die Lieferung von 1.000 Aktien in 6 Monaten zu einem Kurs von 98,- Euro/Stück. Der Preis dieses Futures liegt also für einen Käufer bei 98.000,- Euro. Ihr Kontraktpartner rechnet hingegen damit, dass der Kurs steigen wird, freut sich also, die Aktien zu Ihrem Preis von 98,- Euro/Stück kaufen zu können, während die Kurse an der Börse zum eigentlich gewünschten Kauftermin vielleicht bei 120,- Euro stehen. Er will dann also mit Gewinn verkaufen.

SUPERGAU: Die Aktien steigen auf einen Preis von 2.000,- Euro/Stück an. Sie MÜSSEN sie ihrem Vertragspartner liefern, kaufen sie also an der Börse für 2.000.000,- Euro, um vertragsgemäß liefern zu können. Somit besteht bei Futures grundsätzlich ein unbegrenztes Gewinn-, aber auch Verlustpotenzial.

Abrechnung

Häufig werden besonders Kontrakte, die auf Börsenwerten basieren, nicht tatsächlich geliefert, sondern durch einen Barausgleich vergütet. In dem Fall würde man also dem Kontraktpartner lediglich die Kosten erstatten, die dieser hätte, wenn er die Aktien tatsächlich kaufen müsste. Somit wird verhindert, dass die Börsenmärkte zu stark durch Angebot und Nachfrage durcheinandergeworfen werden. Dennoch sind die Tage, an denen viele Futures fällig werden als „Hexensabbat“ bekannt, weil die Kurse trotz aller Vorsicht verrücktspielen, und sehr viele Basiswerte auch tatsächlich den Besitzer wechseln.

Absicherung durch Futures (Hedging)

Ein sehr guter und sinnvoller Zweck von Futures ist die Absicherung eigener Wertpapiere. Halte ich z. B. 1.000 Stück eines Papiers und habe Angst vor einem Kursverfall, so kann ein Future zum jetzigen Preis mich zumindest vor Verlusten in der Zukunft bewahren. Denn auch wenn der Kurs sinkt, bekomme ich zum Termin den vereinbarten Betrag. Nachteil: Steigt der Kurs, kann nicht an der Börse teurer verkauft werden. Ein Verlustrisiko besteht in so einem Fall lediglich für den Kontraktpartner, der die Papiere auch zu diesem Preis abnehmen muss, selbst wenn sie am Markt günstiger zu haben wären. Jedoch besteht mindestens der Verzicht auf den entgangenen Gewinn.

Sicherheitsleistung „Margin“

Damit auch wirklich beide Vertragspartner ihre Verpflichtung erfüllen können, ist gegenüber der EUREX eine Sicherheitsleistung zu hinterlegen. Diese kann aus den zu liefernden Werten oder in Geld erfolgen. Die Kursentwicklungen (oder bei Sachwerten die Marktpreise) werden regelmäßig geprüft und unter Umständen erfolgt ein sogenannter „Margin Call“, also die Verpflichtung, weitere Werte einzuzahlen, um den möglichen Verlust zu decken.

Vorzeitige Beendigung

Wenn ein Vertragspartner merkt, dass sich der Kurs nicht in die gewünschte Richtung entwickelt, kann er sich „glatt stellen“. Das bedeutet, er schließt einen weiteren Kontrakt mit der genauen Gegenposition (gleicher Preis, Termin und Menge) ab. Somit wird er quasi zu seinem eigenen Vertragspartner. Die alte Stelle übernimmt dann ein neuer Vertragspartner. Die Clearingstelle (z. B. die EUREX) hat sich verpflichtet, immer die Gegenposition einzunehmen, falls sich kein anderer Vertragspartner findet. Der Preis für den Future-Kontrakt wird sich immer auch am aktuellen Kurs orientieren bzw. sich entsprechend bilden. Daher wird die Einnahme der Gegenposition auch immer mit entsprechenden Verlusten einhergehen.

Das Beispiel für unseren vorhergehenden Fall:

Der Verkäufer des Kontrakts kann nun, bevor der Kurs der Aktie bis 2.000,- Euro klettert, einen neuen Future-Kontrakt schließen, der die Gegenposition darstellt. Nehmen wir an, der Kurs ist erst auf 1.000,- Euro geklettert, würde ein entsprechender Kontrakt vielleicht 1.100,- Euro/Stück kosten. Der Kauf kostet somit also nur 1,1 statt 2 Millionen Euro bei Erfüllung des Termingeschäfts.

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