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Geldbeschaffungskosten

Neben den engeren Kreditkosten wie den Sollzinsen, kommen bei der Aufnahme von Fremdkapital auch noch andere Kosten auf den Fremdkapitalnehmer zu. Dies sind neben einem eventuellen Agio und Gebühren auch noch die Kosten für die Sicherheitenbestellung beim Grundbuchamt, Notargebühren, Vermittlerprovisionen sowie Ausgaben für Gutachtenerstellungen, Garantieprovisionen und so weiter.

Alle Kosten, die wegen der Geldbeschaffung auflaufen, können als Geldbeschaffungskosten angesehen werden. Dazu gehört ebenso die Vorarbeit. So können Fahrtkosten und Verdienstausfälle entstehen, weil Termine mit Banken eingehalten werden müssen. Die Unterlagenerstellung beim Steuerberater oder Arbeitgeber, Ausfertigungen von Abschriften, etc. All dies kann in Summe ganz schön ins Geld gehen.

Kosten sind von der Steuer absetzbar

Was zu den Geldbeschaffungskosten gezählt wird ist dann wichtig, wenn es um eine vermietete Immobilie geht oder mit dem Fremdkapital andere Einnahmen generiert werden sollen. Denn dann sind die Kosten als Werbungskosten absetzbar und so ergibt sich eine Steuerersparnis. Hier müssen jedoch viele Regeln beachtet werden, denn neben den angegebenen Kosten gibt es auch viele Kostenpunkte, die NICHT zu den Geldbeschaffungskosten zählen. Dies sind zum Beispiel Kosten für einen Tilgungsträger oder eine Risikolebensversicherung.

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