Eine normale Hypothek ist akzessorisch, das bedeutet, dass die Eintragung im Grundbuch in ihrer Höhe der Kreditsumme entspricht - mit der Rückzahlung fällt auch die Sicherheit der Hypothek. Die Höchstbetragshypothek wird im Gegensatz dazu jedoch mit dem Höchstbetrag, mit dem das Grundstück belastet werden darf im Grundbuch eingetragen.
Ist eine Beleihung z. B. bis 200.000,- Euro möglich, so würde man bei der Höchstbetragshypothek auch die Hypothek mit 200.000,- Euro eintragen lassen, auch wenn die Kreditsumme nur 50.000,- Euro beträgt. Benötigt der Kreditnehmer später noch etwas Geld, z.B. für die Renovierung, kann er diesen Kredit bei der gleichen Bank ebenfalls beantragen ohne eine neue Sicherheit in Form einer neuen Hypothek hinterlegen zu müssen. Ebenso kann die Höchstbetragshypothek wieder aufleben, wenn sie einmal beansprucht war. Dies ist die einzige Hypothek bei der so etwas möglich ist.
Hier sind wir allerdings auch bei dem größten Nachteil der Höchstbetragshypothek: Sie ist immer noch im Grundzug akzessorisch. Sie kann also nicht an eine andere Bank abgetreten werden, weil sie an die Forderung der hypothekenbegünstigten Bank gebunden ist. Nur wenn die begünstigte Bank ihre Forderung gegen den Kreditnehmer abtritt (z.B. an eine andere Bank um von dieser einen Kredit zu erhalten), wird die Hypothek mit abgetreten. Forderung und Hypothek sind immer aneinander gebunden.
Aus diesem Grund setzt sich zunehmend die Eintragung einer abstrakten Grundschuld gegenüber einer Hypothek durch.
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