Der Inhaber einer Sache findet im Sachenrecht bzw. im Schuldrecht seine Anwendung. Eine Person kann Inhaber einer Sache, eines Rechts oder einer Forderung sein. Es gibt keine genaue Definition, ob der Inhaber einer Sache jetzt Besitzer oder Eigentümer ist. Jedoch geht man beim Inhaber (auch Besitzer) normalerweise davon aus, dass es sich um den Eigentümer handelt.
So gibt es Inhaberpapiere, bei denen davon ausgegangen wird, dass derjenige, der sie besitzt auch der Eigentümer ist. Zu denen gehören verschiedene Aktien und Anleihen, aber auch Barschecks.
Auch kann jemand Inhaber eines Unternehmens sein. Demjenigen gehört das Unternehmen auch, jedoch nicht zwingend auch die Räumlichkeiten, in denen das Unternehmen seinen Geschäftssitz hat.
Daneben kann man auch Inhaber einer Erlaubnis sein (Angelschein, Führerschein, etc.)
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