Öffentliche Stellen, wie Gemeinde- und Stadtverwaltungen haben normalerweise sowohl Einnahmen (wie verschiedene lokale Steuereinnahmen) wie Ausgaben. Im Jahreshaushalt wird genau geplant, wie der jeweilige Kassenstand zu welchem Zeitpunkt sein sollte. Dennoch kann es durch Schwankungen dazu kommen, dass der Kassenbestand für die notwendigen Ausgaben nicht ausreicht.
In diesem Fall darf die Kasse einen Kredit bei der Bank aufnehmen um die Liquidität sichern und das Geschäft normal fortführen zu können. Dies darf jedoch nur in strengem Rahmen geschehen. Zum Beispiel soll eigentlich der Kredit im Laufe des Haushaltsjahres durch die Einnahmen wieder vollständig getilgt werden. Seit einigen Jahren klappt dies jedoch nicht mehr so gut, da gesunkene Steuereinnahmen und gestiegene Sozialkosten ein Ungleichgewicht verursachen. Die Regelungen wurden daraufhin jedoch wieder verschärft und sind in den jeweiligen Gemeindeordnungen festgelegt.
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