Wenn Kunden einen Kreditvertrag mit einer Zinsbindungsfrist abschließen, bedeutet dies nicht, dass der Kredit nach der Frist nicht mehr läuft. Genehmigt wird er bis zum Rückzahlungsende, allerdings zu dann noch unbekannten Konditionen.
Läuft die Zinsbindungsfrist ab, bekommen Kunden normalerweise ein Prolongationsangebot von ihrer Bank. In diesem werden ein Zinssatz und eine neue Zinsbindungsfrist angeboten, die der Kunde annehmen kann, oder auch nicht. Wird das Angebot angenommen, findet nur eine Konditionsanpassung statt. Es handelt sich nicht um einen neuen Vertrag, da alle anderen Bedingungen des alten Vertrages weiterhin gelten. Es werden eben nur einige Konditionen angepasst. Der Vorteil ist, dass auch keine neue Bonitätsprüfung oder Objektbewertung stattfindet. Dies ist für Kunden der einfachste Weg, den Kredit erneut festzuschreiben. Das wissen aber auch die Banken, weshalb die Angebote häufig teurer sind, als ein Immobiliendarlehen ganz neu abzuschließen. Ein Vergleich zeigt teilweise mehrere tausend Euro Unterschied!
Wird das Angebot nicht angenommen, läuft das Darlehen flexibel weiter. Der Zinssatz ist also nicht mehr festgeschrieben, sondern orientiert sich an einem Referenzzinssatz. Steigt der Zins, so steigt er auch im Darlehensvertrag. In der Regel wird dieser Zinssatz dann alle drei Monate angepasst.
Auch eine Veränderung in den standardisierten Produkten ist möglich. So kann eine Bank z. B. bei Geschäftskonten die Kosten für bestimmte Dienstleistungen innerhalb des Kontopakets anheben oder kostenpflichtig machen, was bisher kostenlos war. Neukunden bekommen dann diese neuen Konditionen sofort, die Altkunden werden frühzeitig informiert, bevor die Änderungen greifen.
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