Kontokorrent bedeutet, dass zwei Vertragspartner ihre Forderungen gegeneinander aufrechnen. Hat also der Eine eine Forderung, hat der Andere Verbindlichkeiten und umgekehrt.
Wir finden die häufigste Variante einer Kontokorrentvereinbarung bei der Bank. Denn die meisten Girokonten sind heute Kontokorrentkonten, was nichts weiter bedeutet, als dass es sich um ein laufendes Konto handelt. Das bedeutet, dass Geldeingänge und –ausgänge ständig gegeneinander verrechnet werden. Geht das Konto in einen Minussaldo, werden ebenfalls täglich Zinsen berechnet. Falls das Konto nicht über einen Kreditrahmen verfügt und auch nicht zur geduldeten Überziehung zugelassen ist, nennt man es nicht mehr Kontokorrent- sondern einfach Girokonto.
Konten die die Kreditinstitute in eigenem Namen bei der deutschen Bundesbank führen sind immer Girokonten.
Zwischen Kaufleuten wird häufig eine Kontokorrentabrede vereinbart. Sämtliche Gegenseitige Forderungen werden also ebenfalls verrechnet. Dazu gehört jedoch ebenfalls, dass regelmäßig der aktuelle Stand geprüft werden muss, denn nur so wird deutlich, wer gerade gegen wen eine Forderung hat. Ggfs. Wird auch eine Verzinsung vereinbart, die dann tag genau berechnet werden muss. Für die Kontokorrentvereinbarung muss mindestens ein Vertragspartner Kaufmann sein.
Der jährliche Rechnungsabschluss ist gesetzlich festgelegt. In der Regel führen Banken ihn jedoch monatlich oder quartalsweise durch.
Die gegenseitige Aufrechnung hat den Vorteil, dass nicht jede einzelne Forderung beglichen werden muss. Es müssen auch keine einzelnen Rechnungen geschrieben werden. Lediglich über den Saldo müsste so regelmäßig eine Zahlungsaufforderung erfolgen. Beide Vertragspartner haben jederzeit das Recht dazu, den Saldoausgleich zu fordern. Um jedoch unnötige Probleme zu vermeiden, sollten Absprachen und Vereinbarungen darüber ebenfalls in den Kontokorrentvertrag aufgenommen werden.
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