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Kreditbetrug

Der Kreditbetrug ist im Strafgesetzbuch genauestens definiert. Beim Verstoß gegen das Gesetz drohen bis zu 3 Jahren Gefängnisstrafe. Laut Definition gilt jedoch nur als Kreditbetrug, wenn ein Unternehmen ein anderes Unternehmen schädigt, also nicht bei Privatkunden. Doch selbstverständlich ist auch für Privatkunden die Angabe falscher Daten strafbar. Hier handelt es sich dann um „einfachen“ Betrug in Zusammenhang mit einem Kredit.

Werden falsche Angaben über die wirtschaftlichen Verhältnisse gemacht, oder noch schlimmer: Unterlagen die als Vermögens- oder Einkommensnachweise dienen gefälscht, macht sich der Antragsteller strafbar.

Gerade bei jungen Unternehmen kann es vorkommen, dass die für die Kreditentscheidung notwendigen Unterlagen noch nicht vorliegen. Unternehmer, die jedoch dringend ein Darlehen benötigen, kommen dann immer wieder in Versuchung, eine Abrechnung oder eine BWA zu fälschen. Selbst wenn diese Unterlagen jedoch die korrekte wirtschaftliche Situation widerspiegeln, handelt es sich um gefälschte Unterlagen für die Bewilligung eines Kredites und somit um Kreditbetrug.

Auch wenn der Betrug bemerkt wird, bevor das Darlehen ausgezahlt wird, ist die Tat bereits vollzogen, denn es gilt die Absicht, nicht die erfolgte Auszahlung. Dies gilt jedoch nur für den echten Kreditbetrug.

Für einen Betrugsfall im Sinne von Privatkunden muss tatsächlich durch eine Verfügung ein Schaden eingetreten sein. In besonders schweren Fällen ist dafür eine Freiheitsstrafe bis zu 10 Jahren möglich.

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