Im Gegensatz zur Geldleihe kommt bei der Kreditleihe kein Kreditvertrag zustande. Stattdessen wird zwischen Bank und Kunden ein Geschäftsbesorgungsvertrag geschlossen.
Im Gegensatz zu einem Kredit, bei dem in der Regel nur zwei Beteiligte Vertragspartner vorhanden sind, werden bei der Kreditleihe mindestens drei Personen benötigt. Das sind der Kreditnehmer, der Kreditgeber und ein Garantiegeber. Letzterer garantiert dem Kreditgeber, die Zahlung vom Kreditnehmer zu bekommen. Falls jedoch der Kreditnehmer ausfällt, springt der Garantiegeber ein und zahlt die fällige Forderung. Er gibt also die bedingte oder unbedingte Zahlungsgarantie und leiht dem Kreditnehmer seinen eigenen guten Namen und damit die Kreditwürdigkeit.
Es werden also immer zwei Verträge nötig. Ein normaler Kreditvertrag zwischen Kreditgeber und –nehmer, und ein Geschäftsbesorgungsvertrag zwischen Kreditnehmer und demjenigen, der die Zahlungsgarantie ausspricht.
Bei Avalen und Bürgschaften handelt es sich um typische Beispiele für eine Kreditleihe.
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