Wenn ein Kredit in Anspruch genommen wird, kommen unter Umständen zusätzlich zu dem zu zahlenden Sollzins auch noch Nebenkosten hinzu. Dies sind allerdings in der Regel nicht viele Posten, seitdem 2014 die Berechnung von Bearbeitungsgebühren verboten wurde. Doch einige Kosten gibt es noch, die nichts mit dem Kreditzweck zu tun haben, sondern ausschließlich mit der Kreditaufnahme. Zu differenzieren sind also z. B. Kaufnebenkosten, wie Kosten für Kaufvertrag oder Makler, von den tatsächlichen Kreditnebenkosten.
Allerdings können Gebühren anfallen für die Sicherheitenbestellung, bei der Eintragung eines Grundpfandrechtes zum Beispiel die Kosten für den Notar und die Eintragung an sich. Auch geforderte Gutachten fallen in die Kategorie der Kreditnebenkosten.
Wirklich interessant ist die Berechnung der Kreditnebenkosten für Gewerbetreibende, die diese Kosten von der Steuer absetzen können. Inklusive die Fahrkosten zum Beratungsgespräch. Hier nennt man die Summe dann Geldbeschaffungskosten.
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