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Kreditwesengesetz

Das Kreditwesengesetz (KWG) regelt das Kreditwesen und die Einlagensicherung in Deutschland. Kreditinstitute, Banken und Finanzdienstleistungsinstitute in Deutschland sind an das Kreditwesengesetz gebunden.

Die ursprüngliche Fassung wurde 1934 erstellt und ist seit 1935 gültig. Der Gesetzeszweck ist die Marktregulierung und Marktordnung des Kreditwesens. Denn die Wirtschaft eines Landes umfasst immer die Realwirtschaft (Handel und Fertigung) und die Finanzwirtschaft. Beides muss im Einklang miteinander funktionieren, daher ist es wichtig, dass die Märkte vom Staat beeinflussbar und regulierbar sind.

Es geht also im KWG um weit mehr als darum, Manipulationen und Straftaten zu verhindern, sondern ebenfalls darum, welche Bedingungen einzuhalten sind um das Finanzsystem stabil zu halten und wenigstens teilweise steuern zu können.

Außerdem gibt es Vorschriften über die Einflussmöglichkeiten der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) und über die einzuräumenden Rechte.

Regelungen im Einzelnen

Um die Sicherheit und Stabilität der deutschen Finanzwirtschaft zu gewährleisten, müssen viele Dinge berücksichtigt werden. In dieser schnelllebigen Zeit geschieht es immer wieder, dass Handlungsfolgen nicht bedacht werden und dafür nach und nach Paragrafen ersetzt oder ergänzt werden müssen. Das bedeutet, dass der Gesetzestext einer ständigen Entwicklung unterliegt.

Neben den Angaben zu Gültigkeit und Umfang, sowie Rechten der Aufsichtsbehörden sind auch Gesetze zum Schutz vor Geldwäsche, Veruntreuung und zur Stabilisierung der dem Gesetz unterliegenden Institute vorhanden. Auch gibt es bereits Vorgaben über mögliche Maßnahmen die die BaFin ergreifen darf, falls es nötig wird.

Zusammenhänge der Weltwirtschaft mit Kundeneinlagen und Krediten

Ob und wie Menschen ihr Geld in Wertpapiere anlegen oder nicht, ist jedem selbst überlassen. Um die Kunden zu schützen ist jedoch die Beratung im Bereich der Wertpapiere streng geregelt. Wenn ein Kunde das Risiko jedoch einschätzen kann, dann handelt es sich tatsächlich um das eigene Risiko.

Doch es gibt viele Kunden, die keinerlei Risiko eingehen möchten, besonders wenn das Geld dringend benötigt wird. Das bedeutet jedoch, dass die Institute, bei denen das Geld verwaltet ist, ebenfalls kein Risiko eingehen dürfen. 2016 lagen knapp 600 Milliarden Euro bei deutschen Instituten als Spareinlage. Wenn nur 30% davon plötzlich weg wären, würde dies ganz sicher eine Kettenreaktion nach sich ziehen.

Und genau dort liegt das Problem. Zwar sichern Einlagensicherungsfonds (nach KWG geregelt) bestimmte Probleme ab, dennoch ist das System ein sehr empfindliches. So hat jede Veränderung in den Märkten (auch und besonders im Realmarkt), jede Art von Preissteigerung und Preissenkung, enorme Auswirkungen. Spekulanten versuchen, daraus ihren Vorteil zu ziehen. Leider haben die Spekulationen ebenfalls große Wirkung, teilweise mit gegenseitiger Verstärkung, was das gesamte Finanzsystem unsicher macht. Regelmäßige Zusammenbrüche sind die Folge, dank Globalisierung gibt es immer wieder Weltwirtschaftskrisen mit enormen Auswirkungen für ganze Staaten. Die Regulierung durch Gesetze kann daher immer nur eine Hilfe sein um Zusammenbrüche abzumildern und Krisen schnellstmöglich in den Griff zu bekommen. Das Verhindern solcher Probleme wird jedoch mit dem heutigen Wirtschafts- und Finanzsystem nicht möglich sein.

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