Der Leasingnehmer ist das Unternehmen oder die Person, die das Leasingobjekt least. Meist handelt es sich dabei um Fahrzeuge, Maschinen oder Anlagen, die vom Leasingnehmer genutzt werden können und für deren Instandhaltung der Leasingnehmer vertraglich die Verantwortung übernimmt.
Gerade beim Leasing von Fahrzeugen, fordern die Leasinggesellschaften vom Leasingnehmer eine Vollkaskoversicherung, um das Leasingobjekt, das während der Leasingdauer zwar in den Besitz des Leasingnehmers übergeht, aber Eigentum des Leasinggebers bleibt, im Falle eines Totalschadens entsprechend abgesichert zu wissen. Bei gekauften Fahrzeugen gehen die Besitzer meist im Laufe der Zeit zu einer Teilkaskoversicherung über. Somit ist das dauerhafte Leasing eher teurer.
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