Die private Vorsorge spielt in unser aller Leben eine große Rolle. Sei es für das Rentenalter oder zur Absicherung der Hinterbliebenen. Eine Lebensversicherung ist eine Möglichkeit, beide Zwecke miteinander zu kombinieren.
Normalerweise zahlt ein Kunde monatliche, halbjährliche oder jährliche Raten in seine Lebensversicherung ein. Diese Raten setzen sich zusammen aus einem Sparanteil und einem Risikoanteil. Eine Gesundheitsprüfung bei Vertragsabschluss ergibt die Höhe des Risikoanteils, ähnlich wie bei einer reinen Risikolebensversicherung. Der Sparanteil wird von der Versicherungsgesellschaft angelegt. Es gibt Versicherungen mit einer Garantieverzinsung für die Anlage, aber auch die Möglichkeit, dass das Geld in Fonds angelegt wird. Diese unterliegen dann jedoch Wertschwankungen.
Nach der vereinbarten Laufzeit, meist mit Beginn des Rentenalters, wird das gesammelte Kapital nebst Zinsen auf einen Schlag, oder als zusätzliche monatliche Rente ausgezahlt. Im Todesfall bekommen die Hinterbliebenen eine höhere Zahlung durch den Risikoschutz.
Leider schaffen es nicht alle Kunden, den Vertrag bis zum Ende durchzuhalten. Besonders betroffen sind die Geringverdiener, die wissen, dass sie zusätzlich für ihre Rente ansparen müssen aber eigentlich kein Geld dafür haben. So entstehen immer wieder Kontoüberziehungen, die durch die Kündigung der Lebensversicherung wieder ausgeglichen werden sollen. Passt es dann wieder halbwegs, schließt der Kunde eine neue Versicherung ab, da sonst Altersarmut droht. Hier sollte man sich wirklich darüber im Klaren sein, ob die dauerhafte Zahlung der Versicherungsprämie möglich ist. Denn durch die Kündigung der Verträge entgehen den Kunden in Deutschland ca. 3 Milliarden Euro pro Jahr.
Wenn die monatlichen Raten ein Problem darstellen, aber kein weiteres Kapital benötigt wird, sollte die Versicherung beitragsfrei gestellt werden. Zwar wird der Wert kaum noch steigen, aber teure Stornokosten fallen weg. Außerdem kann sich das eingezahlte Kapital so weiter verzinsen.
Wenn jedoch Bedarf an Geld besteht, kommen neben der Kündigung noch zwei andere Varianten in Betracht.
Eine Möglichkeit ist der Verkauf der Versicherungspolice. Hierfür gibt es einen richtigen Zweitmarkt. Anbieter kaufen den Vertrag zum Rückkaufswert zzgl. eines Aufschlags. So bekommt der Kunde mehr Geld, da auch der Stornoabschlag wegfällt. Zweiter Vorteil: Wenn der Vertrag vom Käufer fortgeführt wird, wird im Todesfall von der Versicherungsgesellschaft die Todesfallsumme ausgezahlt. Diese ist meist wesentlich höher als das eingezahlte Kapital. Der Käufer der Versicherung bekommt dann von der Differenz noch die selbst eingezahlten Beträge nebst einer Verzinsung zurück. Den Rest bekommen die Hinterbliebenen.
Eine weitere Möglichkeit ist die Beleihung der Versicherungspolice. Dies kann sowohl bei einem Bankkredit (durch die Hinterlegung der Police als Kreditsicherheit) der Fall sein, als auch bei der ausgebenden Versicherung. Diese gibt dann einen Kredit, weil sie genau weiß, dass die Versicherung später einmal mehr wert ist. Diese Art der Beleihung ist dann ein Policendarlehen.
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