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Legitimationsprüfung

Mit dem Begriff „legitim“ werden Dinge bezeichnet, die „berechtigt“ sind. Bei der Legitimationsprüfung geht es also im Prinzip darum zu prüfen, ob jemand berechtigt ist.

Wenn ein Konto auf einen Namen eröffnet werden soll, muss geprüft werden, ob der Antragsteller auch wirklich berechtigt ist, ein Konto mit diesem Namen zu eröffnen. Dafür muss er sich mit Legitimationspapieren ausweisen.

Für Privatpersonen kann hier der Reisepass oder der Personalausweis geprüft werden. Zusätzlich zum Reisepass wird noch die Meldebescheinigung geprüft um festzustellen wo der Antragsteller lebt, da die aktuelle Anschrift im Dokument nicht abgedruckt ist. Neben der Adresse werden auch der Geburtsname, das Geburtsdatum und der Geburtsort, sowie die Staatsbürgerschaft geprüft.

Mehr Unterlagen für juristische Personen

Neben der persönlichen Legitimation muss natürlich auch geprüft werden, wer für ein Unternehmen Rechtsgeschäfte abschließen darf. Dafür müssen Auszüge aus Handels- oder Vereinsregistern, Partnerschafts- oder Genossenschaftsregistern vorgelegt werden. Hier kann abgelesen werden, wie der genaue Unternehmensname ist, wo die Firma sitzt, und wer die vertretungsberechtigten Personen sind. Außerdem ist im jeweiligen Register vermerkt, ob allein verfügt werden darf, oder ob mehrere Personen nötig sind um einen gültigen Vertrag abzuschließen.

Nicht nur bei der Kontoeröffnung

Das Geldwäschegesetz enthält strenge Regelungen um eine Geldwäsche zu vermeiden. Daher müssen bei vielen Geschäften in Banken und Versicherungen Legitimationsprüfungen vorgenommen werden.

Somit werden anonyme Einzahlungen extrem begrenzt und größere Beträge unmöglich gemacht.

Legitimationsprüfung aus der Ferne

Bei Online-Geschäften ist es nicht immer möglich, seine Papiere im Original vorzuzeigen. Als Ersatz für die persönliche Legitimationsprüfung gibt es zwei Möglichkeiten:

  1. Postident – der Kunde geht mit seinem Ausweis zu einer Postfiliale und lässt den Postangestellten die Unterlagen prüfen. Dieser bestätigt die korrekte Legitimation und sendet die Unterlagen an den Empfänger.

  2. Videoident – Sie benötigen ein internetfähiges Gerät, z. B. einen PC, ein Tablet oder ein Mobiltelefon, mit einer Webcam. Per Video-Chat wird dann das Dokument geprüft. Durch verschiedene Bewegungen des Ausweises vor der Kamera können die Sicherheitsmerkmale (Hologramm) geprüft und die Identität eindeutig festgestellt werden.

Während das Postident-Verfahren bereits seit vielen Jahren genutzt wird, ist die Legitimation per Video-Chat noch relativ neu. Dennoch ist es bereits weit verbreitet und erlaubt vielen Kunden sogar am Wochenende die Legitimation.

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