Der von Hans Ruchti im Jahr 1953 dargestellte Effekt besagt, dass sich die Gegenstände im Anlagevermögen selbst finanzieren, sofern die jeweilige Abschreibung über die Verkaufspreise am Markt zurückgeholt werden kann. Erstmals erwähnt wurde dieser Effekt bereits von Marx und Engels, allerdings schrieb Martin Lohmann erst im Jahre 1949 einen Artikel über Abschreibungen, in welchem er diesen Effekt genauer beschrieb.
Der inzwischen nach den beiden benannte Lohmann Ruchti Effekt umfasst zwei Komponenten: den Kapitalfreisetzungseffekt und den Kapazitätserweiterungseffekt.
Für den Lohmann Ruchti Effekt müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein: Die Erstanschaffungen müssen über das Eigenkapital finanziert werden und die Abschreibung des Anlagevermögens muss linear erfolgen. Die Wiederbeschaffungskosten müssen über die Jahre konstant bleiben und die durch den Lohmann Ruchti Effekt zusätzlich produzierten Produkte müssen im Bereich von kostendeckenden Preisen absetzbar sein. Eine weitere, wichtige Voraussetzung für den Effekt ist, dass die Leistungsfähigkeit der Maschinen oder Anlagen immer konstant bleiben muss. Dadurch entsteht ein Kapitalfreisetzungseffekt.
Die Wertminderungen von betrieblichen Gütern im Anlagevermögen werden durch regelmäßige Abschreibungen in der Bilanz erfasst. Dadurch, dass diese in der Kalkulation der Verkaufspreise integriert werden, sind diese Werte auch in der Gewinn- und Verlustrechnung berücksichtigt. Somit können die Abschreibungsgegenwerte wieder in das Unternehmen zurückfließen.
Als Beispiel:
ein Unternehmer kauft Maschinen für 10.000,- Euro. Er weiß, dass in 5 Jahren die Maschinen voll abgeschrieben sind, kalkuliert also zu den normalen Herstellungskosten der Ware (z. B. 2000,- Euro) noch 1/5 des Investitionsbetrages dazu. Er müsste also 4.000,- Euro Umsatz generieren um kostendeckend zu arbeiten. Von den eingenommenen 4.000,- Euro kann er in der Gewinn- und Verlustrechnung die normalen Herstellungskosten von 2.000,- Euro abziehen sowie die Abschreibung von 2.000,- Euro. Er hat also in diesem Jahr, wie zu erwarten war, keinen Gewinn erzielt. Es gibt demnach keine Gewinnausschüttung und keine Steuer zu zahlen. Dennoch hat er theoretisch 2.000,- Euro übrig (den Abschreibungsbetrag), die er wieder investieren kann.
Da die Voraussetzungen für diesen Effekt in der Realität nicht gegeben sind (keine Inflation, gleichbleibende Abnahme, Vollauslastung der Maschinen etc.) und die Preiskalkulation nicht ausschließlich auf Kostenbasis basiert, sondern immer auch auf Angebot und Nachfrage beruht, ist der Lohmann-Ruchti-Effekt allenfalls für Wirtschaftswissenschaftler interessant.
Für Unternehmer ist nur wichtig zu wissen: Grundsätzlich kann Luft für Investitionen da sein, obwohl auf dem Papier kein Gewinn erzielt wurde. Dann sollte aber darauf geachtet werden, dass damit auch eine Steigerung des Umsatzes und die weitere Abschreibung möglich ist.
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