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Mitschuldner

Jemand, der einen Kredit aufnimmt, ist ein Hauptschuldner. Gibt es mehrere Kreditnehmer, so sind alle gleichermaßen Gesamtschuldner. Jeder Darlehensnehmer haftet also für den gesamten Kreditbetrag. Der Kreditgeber darf sich aussuchen von wem er die Gesamtschuld einfordert, falls der Kredit fällig gestellt werden muss. Jeder dieser Kreditnehmer kann als Mitschuldner bezeichnet werden.

Vermögensverschiebungen verhindern

Es gibt verschiedene Gründe, mehr als einen Darlehensnehmer unterzeichnen zu lassen. Ganz oben steht der gemeinsame Kreditzweck, weshalb beide zu gleichen Teilen ebenfalls Kreditnehmer sein sollen/wollen. So können beide Einkommen als Einnahmen zusammengerechnet werden.

Doch auch wenn einer der Antragsteller wenig oder kein Einkommen hat, kann es Sinn machen, den Vertrag gemeinsam zu unterschreiben. Durch den gemeinsamen Kreditzweck und –nutzen wäre es sinnvoll, den Vertrag gemeinsam zu unterschreiben. Häufig kommt dies bei Paaren vor, die vielleicht sogar gemeinsame Kinder haben, die ein Partner allein erzieht, während der andere weiterhin seinen Beruf ausüben kann. Da dieser Zustand voraussichtlich nicht für immer so bleibt, kann die Bank bei einer späteren Arbeitslosigkeit des einen Kreditnehmers immer noch auf den anderen zugreifen.

Und schließlich aus Sicht der Bank noch wichtiger: Wenn Vermögensteile nur einem Ehepartner gehören, kommen Paare auf die Idee, bestimmte Werte an den Partner zu übertragen, der keine Zahlungsverpflichtungen hat. Diesen könnte die Bank dann nicht zur Tilgung heranziehen.

Ein Extrembeispiel: Ein Ehepartner hat eine schicke Stadtvilla und einen Sportflitzer vor der Haustür. Nun nimmt er einen Kredit über 250.000,- Euro für den Einsatz in einem Spielcasino auf, verliert und verliert anschließend auch noch seinen Job. Bevor jetzt die Bank den Kredit fällig stellt, überträgt er sein gesamtes Vermögen seiner nicht-erwerbstätigen Ehefrau.

Grundsätzlich wäre dieses Szenario möglich, daher sichern sich die Banken ab, indem sie den Ehepartner im Kreditvertrag mit unterschreiben lassen. Während man normalerweise davon ausgeht, dass so ein Vertrag sittenwidrig ist, weil der erwerbslose Partner zum einen gar nicht die Mittel hat um monatlich den Kredit zu tilgen, und zum anderen gar kein eigenes Interesse an der Kreditaufnahme hatte, erfolgt die Einbeziehung als Mitschuldner hier nur zum Zweck der Kreditsicherung. Denn so könnte in das Vermögen des Partners durchaus vollstreckt werden. Die Bank hat im Übrigen auch die Möglichkeit, diesen Zweck im Kreditvertrag zu nennen. Somit geht sie nicht das Risiko ein, dass der Vertrag angefochten wird.

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