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Nachrangfinanzierung -& darlehen

Die Nachrangfinanzierung, auch Nachrangdarlehen genannt, ist eine Finanzierung bei der andere Gläubiger vor dem nachrangigen Gläubiger befriedigt werden.

Gemeint ist damit beispielsweise eine Immobilienfinanzierung, bei der im Grundbuch zwar eine Grundschuld eingetragen wird, jedoch die anderen Gläubiger im Falle einer Versteigerung zuerst ihre Ansprüche geltend machen können. Ist also der Versteigerungserlös nicht ausreichend um die Schulden komplett zu tilgen, geht der Nachranggläubiger leer aus.

Auch in der Geldanlage ein Begriff

Ein Nachrangdarlehen kann auch aus der Sicht des Gläubigers betrachtet werden. Denn wenn man sich nach Alternativen zum bekannten Sparkonto umschaut, findet man sehr häufig die Möglichkeit in ein Nachrangdarlehen zu investieren. Unternehmen nutzen diese Möglichkeit um sich günstig zu refinanzieren. Da es sich hierbei um eine Mezzanine-Finanzierung handelt, stärkt ein Nachrangdarlehen das Eigenkapital. Hierfür werden häufig sehr gute Zinssätze geboten, die eine hohe Rendite versprechen. Doch auch hier gilt: Geht das Unternehmen in die Insolvenz, gehen die Anleger wahrscheinlich leer aus. Denn zuerst bekommen die Gläubiger des Fremdkapitals ihr Geld, erst dann die nachrangigen Gläubiger.

Eine Eintragung in ein Grundbuch erfolgt hier nicht, da die Rangfolge bereits durch die Definitionen der Anlage klar ist.

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Auflassung

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