Eine Nebenleistung beschreibt eine Leistung, die zusätzlich zur Hauptleistung erbracht wird. Dies kann z. B. bei einem Partyservice der Essen liefert, die zusätzliche Lieferung von Geschirr oder Gläsern sein, oder bei einem Bauunternehmer der Aufbau eines Gerüsts das neben der eigentlichen Hauptleistung (z.B. Fassadendämmung) auch für die Maler genutzt werden kann.
Wichtig ist die Nebenleistung in diesem Zusammenhang in Bezug auf die Steuer. Gerade beim Partyservice fällt es schwer zu entscheiden, welche Leistung die Hauptleistung ist. Denn es heißt: Die Steuer der Nebenleistung hängt an der Steuer der Hauptleistung. Ist die Umsatzsteuer auf das Essen 7%, und das Essen ist die Hauptleistung, so gilt dieser Steuersatz auch für die Geschirrlieferung. Würde allerdings nur Geschirr geliefert und ein kleiner Snack dazu, wäre die Hauptleistung mit 19% Mehrwertsteuer zu veranschlagen und damit die Nebenleistung, der Snack, ebenfalls.
Auf dem Bau wird alles, was neben der Hauptleistung zum üblichen Leistungsumfang gehört als Nebenleistung angesehen. Zum Beispiel gehören das Einrichten und Absichern der Baustelle zu den Nebenleistungen. Definitionen dazu findet man in den Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen.
Auch bei Arbeitsverhältnissen spricht man von Nebenleistungen. Hauptleistung des Arbeitgebers ist das Gehalt. Nebenleistungen können kostenfreie Besuche im Fitnessstudio sein, oder kostenloses Mittagessen in der Kantine.
Bei grundpfandrechtlich gesicherten Darlehen lässt sich die Bank neben dem Grundschuldbetrag auch noch eine Verzinsung und Kosten für Nebenleistungen ins Grundbuch eintragen. Dies ist ein gewisser Prozentsatz (z. B. 18%) der Hauptschuld, der neben dem Grundschuldbetrag zur Deckung der „Nebenleistungen“ herangezogen werden kann. Hiermit sind Kosten für die Zwangsvollstreckung oder für Gutachten gemeint, die bei der Verwertung des Grundstückes anfallen.
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