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Notar

Ein Notar ist, ebenso wie ein Richter oder Staatsanwalt, ein Volljurist, und hat das zweite Staatsexamen mit einer überdurchschnittlichen Note abgeschlossen. Seine Tätigkeit erfordert eine Unparteilichkeit, so dass er jedem Klienten gleichermaßen dienen kann. Er arbeitet zwar in Deutschland (meist) freiberuflich, muss aber dennoch zum Notar bestellt werden. Je Notariatsbezirk gibt es nur so viele Notare wie für die Rechtspflege in dieser Region notwendig sind. Seine staatlichen Funktionen waren in frühen Zeiten ausschließlich den Gerichten vorbehalten.

Gründe für den Weg zum Notar

Die meisten Privatpersonen kommen beim Kauf einer Immobilie zum ersten mal mit einem Notar in Kontakt. Dieser fertigt meist im Auftrag des Verkäufers einen Kaufvertragsentwurf an und beurkundet dann schließlich den fertigen Vertrag. Außerdem erläutert er beiden Parteien gleichermaßen die Vertragsbedingungen und klärt über die enthaltenen Klauseln auf, damit jedem klar ist, welche Rechte und Pflichten einzuhalten sind.

Doch auch wenn es um andere Verträge geht, kann ein Notar in Anspruch genommen werden. Es gibt einige Verträge, für die der Gesetzgeber die Beurkundung durch einen Notar vorschreibt. Dies sind insbesondere Verträge, die eine weit reichende Auswirkung auf die beteiligten Personen und ihr wirtschaftlichen Verhältnisse haben können. Dazu gehören:

  • Kauf und Verkauf von Grundbesitz

  • Bestellung von Grundpfandrechten (dazu geh. Vollstreckungsklauseln, etc.)

  • Gründung oder Veränderung von Kapitalgesellschaften

  • Erbverträge

  • Eheverträge

  • Schenkungsversprechen

Mit der Notarpflicht soll verhindert werden, dass ein Vertragspartner den anderen übervorteilt. Außerdem ist eine Änderung der Verträge im Nachhinein nicht möglich.

Andere Verträge bedürfen nicht der notariellen Beurkundung, jedoch macht es dennoch Sinn, die Dienste eines Notars in Anspruch zu nehmen. Er kann helfen, die vertraglichen Bedingungen dem Willen der Vertragsparteien anzupassen und über Folgen aufklären. Es gibt Vereinbarungen, die als sittenwidrig angefochten werden könnten, Unklarheiten kann der Notar bereits im Vorfeld beseitigen. Außerdem haben Notarverträge vor Gericht eine besondere Bedeutung und werden allgemein anerkannt. Zu diesen Verträgen zählen insbesondere die Erstellung und Beglaubigung eines Testaments, Einrichtung einer Patientenverfügung, Regelungen zu Unternehmensübernahmen oder –nachfolge, oder Gesellschafterverträge für Personengesellschaften.

Beurkundung ersetzt den Titel

Soll in Deutschland ein Vertrag vollstreckt werden, bedarf es eines gerichtlichen Urteils. Muss eine Immobilie versteigert werden, weil der Kreditnehmer seine Raten nicht mehr zahlt, ist das Erwirken eines vollstreckbaren Titels jedoch nicht notwendig. Denn durch die notarielle Beurkundung des Kaufvertrages (der in der Regel bereits die Klausel für die Unterwerfung der Zwangsvollstreckung enthält) ist die Vereinbarung bereits vollstreckbar.

Auch als Treuhänder können Notare auftreten. Früher sehr geläufig, heute allerdings nur noch selten genutzt, ist das sogenannte Notar-Anderkonto. Auf dieses Konto konnten Käufer den Kaufbetrag bereits einzahlen und der Notar gab das Geld erst an den Verkäufer weiter, wenn alle Verpflichtungen des Verkäufers erfüllt waren.

Verschiedene Möglichkeiten zum Notar zu werden

Für die Bestellung zum Notar müssen noch weitere Voraussetzungen erfüllt sein. Je nach Bundesland werden Anwaltsnotare oder Nur-Notare bestellt.

Ein Anwaltsnotar muss nach seinem zweiten Staatsexamen bereits 5 Jahre als Anwalt tätig sein, davon mindestens 3 Jahre in seinem zukünftigen Notariatsbezirk. Dazu gibt es eine Fachprüfung und die Pflicht zu Berufserfahrung im Notarbereich (z. B. im Rahmen eines Praktikums oder als Vertretung eines Notars).

Der Nur-Notar hat zunächst die gleichen Voraussetzungen zu erfüllen. Selbstverständlich fällt hier die Praxis als Anwalt weg. Dafür kann er sich als Notar-Assessor (-Anwärter) bewerben. Da nur so viele Assessoren eingestellt werden, wie voraussichtlich zukünftig Notare benötigt werden, sind auch hier besonders gute Noten Voraussetzung. Der Assessor begleitet und vertritt dann 3 Jahre lang Notare in seinem gesamten Bezirk. Wird dann ein Notariat frei, kann sich der Assessor auf die Stelle bewerben.

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