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Öffentliche Hand

„Öffentliche Hand“ ist eigentlich eher ein umgangssprachlicher Begriff, wird jedoch inzwischen sogar in offiziellen Schriften genutzt. Gemeint ist die Gesamtheit aus juristischen Personen öffentlichen Rechts. Wenn man davon spricht, dass Zahlungen an die öffentliche Hand gehen, ist meist der Staat gemeint.

Dazu gehören öffentliche Einrichtungen wie Bund, Länder und Gemeinden, aber auch spezielle Institutionen der öffentlichen Verwaltung wie die Sozialversicherung. Ebenfalls der öffentlichen Hand zuzurechnen, zumindest in weiterem Sinne sind die öffentlichen Unternehmen wie die Abfallwirtschaft oder der städtische Personennahverkehr.

Die öffentliche Hand ist nicht nur zuständig und wichtige Voraussetzung für die ordentliche Verwaltung in einer Region, in einem Land oder Bundesland, sondern wird auch als bedeutender Wirtschaftsfaktor angesehen, da von ihr einerseits die maßgebenden Regelungen für die Wirtschaft ausgehen, sie auf der anderen Seite aber auch selbst Investitionen tätigt.

Die öffentliche Hand bzw. die Organisationen und Institutionen, die diese darstellen, müssen hierbei natürlich auch selbst auf ein ausgewogenes Verhältnis von Einnahmen und Ausgaben achten, um zahlungsfähig zu bleiben. So kommt es natürlich auch vor, dass auch die öffentliche Hand Kredite aufnimmt, um verschiedene Investitionen tätigen zu können. Diesen Verbindlichkeiten stehen dann aber in der Regel auch Einnahmen in der Zukunft gegenüber.

Institutionen der öffentlichen Hand haben immer auch die Zahlungsgarantie des Staates im Rücken. Es besteht Insolvenzverbot, Schulden einer Gemeinde werden daher immer auch beglichen.

Die öffentliche Hand tritt in vielen Fällen über eigene Banken (wie z. B. die KfW) auch selbst als Kreditgeber in Erscheinung oder aber fördert bestimmte Personengruppen bei der Aufnahme von Krediten durch günstige Zinssätze oder Zuschüsse für Investitionen.

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