Eine Patronatserklärung ist eine Zusicherung durch einen Patron, in der Regel ein Mutterkonzern oder anderes verbundenes Unternehmen, sein zugehöriges Unternehmen bei der Rückzahlung eines Kredites zu unterstützen.
Bei der weichen Patronatserklärung wird nur zugesagt, das Tochterunternehmen bei seinen Geschäften zu unterstützen und nicht etwa zu verkaufen. Außerdem soll darauf hingewirkt werden, dass die Pflichten aus dem Kreditvertrag auch erfüllt werden. Allerdings handelt es sich hierbei nur um die Bezeugung eines guten Willens. An die weiche Patronatserklärung sind keinerlei Pflichten gekoppelt.
Die harte Patronatserklärung sichert darüber hinaus auch eine Einstandspflicht ab. Im Gegensatz zu einer Bürgschaft oder Garantie muss der Patronat hier nicht für die Rückzahlung einstehen. Allerdings steht dem Kreditinstitut ein Schadenersatz zu, wenn das Tochterunternehmen seinen Verpflichtungen nicht mehr nachkommen kann und der Patron somit nicht genug getan hat, um die Kreditrückzahlung sicher zu stellen.
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