Der Begriff „Personalkredit“ ist nicht geschützt oder rechtlich definiert. So hatte das Wort im Laufe der Zeit völlig unterschiedliche Bedeutungen. Bei der einen Bank handelte es sich um besicherte Kredite, bei anderen nur um unbesicherte Darlehen. Aufgrund dieses stetigen Wandels gehen wir auf die Ist-Situation ein.
Zurzeit versteht man unter einem Personalkredit einen Blanko-Kredit. Es wird also ein Darlehen vergeben, für das keine Sicherheiten hinterlegt werden müssen. So prüft der Kreditgeber lediglich die Einnahmen-Ausgaben-Rechnung. Wenn das Ergebnis darauf schließen lässt, dass die Kreditraten gezahlt werden können und das angenommene Einkommen auch nachhaltig ist (also keine Probezeit oder befristetes Arbeitsverhältnis), so wird der Kredit vergeben.
Der Zinssatz ist meist bonitätsabhängig. Somit wird also ein Kreditnehmer mit einem höheren Einkommensüberschuss und einer guten Schufa-Auskunft einen günstigeren Zinssatz angeboten bekommen als jemand, der nur knapp seinen Lebensunterhalt tragen kann.
Außerdem gilt: Wer höhere Raten tragen kann, bekommt auch einen größeren Kreditbetrag.
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