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Pfandbesitz

Im Mittelalter beschrieb der Pfandbesitz bestimmte Hoheitsrechte. So durften auf dem Pfandbesitz zum Beispiel Zölle vereinnahmt werden.

Heutzutage ist das Wort eigentlich gar nicht mehr gebräuchlich, doch kommt es manchmal noch im Kreditwesen vor. Wenn als Kreditsicherheit eine Sache verpfändet wird, die tatsächlich auch übergeben wird, befindet sich der Pfandgläubiger auch im Besitz des Pfandes (Faustpfandprinzip). Ein Ersatz für die Übergabe ist das Besitzkonstitut. Dieses ermöglicht zwar rechtlich eine Übergabe, die Sache bleibt jedoch erst einmal beim Schuldner, damit er diese weiterhin nutzen kann.

Hier kann man dann wortwörtlich vom Pfandbesitz sprechen.

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