Die Privatinsolvenz, oder auch Verbraucherinsolvenz, ist eine Möglichkeit, verschuldeten Menschen bei ihrer Entschuldung zu helfen. Dafür muss vom Schuldner ein Insolvenzantrag gestellt werden. Normalerweise wird gleichzeitig auch ein Antrag auf Restschuldbefreiung gestellt. Die Restschuldbefreiung ist das eigentliche Ziel des Insolvenzverfahrens.
Das Verfahren läuft ähnlich ab wie bei der Insolvenz eines Unternehmens. An Stelle eines Insolvenzverwalters kommt bei Privatpersonen jedoch ein Treuhänder.
Ab Verfahrenseröffnung genießen der Schuldner und ebenso sein Vermögen besonderen Schutz. Damit soll verhindert werden, dass größerer Druck auf ihn ausgeübt wird. Denn egal, was ihm angedroht würde: Es darf nur noch über den Treuhänder ausgezahlt werden.
Der Schuldner erhält monatlich den nicht pfändbaren Betrag für den Lebensunterhalt. Pfändbare Guthaben und Sachen verwendet der Treuhänder zur Begleichung der offenen Forderungen. Nach sechs Jahren Wohlverhaltensperiode kann dann die Restschuldbefreiung ausgesprochen werden. Werden 35% der Schulden innerhalb von 3 Jahren, sowie die Kosten für das Verfahren gezahlt, kann die Restschuldbefreiung bereits jetzt ausgesprochen werden. Gleiches gilt bei gleicher Summe nach erst 5 Jahren. Das Problem: Zuerst bekommt immer der Treuhänder seine Provision. Und das sind immerhin 40% der gezahlten Beträge. Um also die 35% der Gläubigerforderungen tilgen zu können, muss einiges mehr zur Seite gelegt werden. Dies ist in den meisten Fällen gar nicht möglich. Die Erfahrung zeigt inzwischen auch, dass derartige Verkürzungen sehr selten sind.
Wurde allerdings bei Eröffnung des Insolvenzverfahrens der Antrag auf die Restschuldbefreiung vergessen (z.B. weil auf einen Anwalt verzichtet wurde) so kann die Befreiung nicht ausgesprochen werden.
Wenn alles gut geht und die Restschuldbefreiung erteilt wird, so ist der Schuldner nicht schuldenfrei. Die Schulden an sich bestehen noch, er darf sie also gern abzahlen, wenn er das möchte. Auch dürfen die Gläubiger weiterhin ihre Forderungen geltend machen, aber sie dürfen nicht mehr eingeklagt werden. Auch Gläubiger, die ihre Forderungen nicht geltend gemacht hatten, können auf die erteilte Restschuldbefreiung hingewiesen werden. Sollte der Schuldner während des Verfahrens neue Schulden eingehen, sind diese nicht Bestandteil des Insolvenzverfahrens.
Dem redlichen Schuldner wird in der Regel auch die Restschuldbefreiung gewährt. Es gibt allerdings Ausnahmen. Gläubiger dürfen nämlich einen Antrag auf Verwehrung der Restschuldbefreiung stellen. Dafür gibt es viele Gründe, z. B. unrichtige Angaben des Schuldners im Verfahren oder eine Straftat.
In den meisten Ländern ist es einfacher, eine komplette Entschuldung zu erreichen. So sind in England nur ca. 12 Monate dafür nötig. Es gibt tatsächlich Berater, die deutsche Schuldner darüber aufklären, wie sie am besten die dafür geforderten Bedingungen erfüllen können. Das bedeutet: Es gibt tatsächlich Menschen, die ihren Lebensmittelpunkt nach England verlegen um schneller schuldenfrei zu sein. Denn eine anerkannte Insolvenz im Ausland muss auch in Deutschland anerkannt werden. Ähnliche Bedingungen gelten auch für Frankreich und Spanien.
Versuch einer außergerichtlichen Einigung
Insolvenzantrag beim zuständigen Insolvenzgericht
Wenn ein Schuldenbereinigungsverfahren vom Gericht als sinnvoll erachtet wird, wird der erneute Versuch gestartet
Eröffnung des Insolvenzverfahrens mit Prüfung der Einkommens- und Vermögensverhältnisse
Evtl. Erstellung eines Insolvenzplanverfahrens
Durchführung des Insolvenzverfahrens – Unter Einbeziehung des Insolvenzgerichtes, des Treuhänders, der Gläubiger und des Schuldners wird die mögliche Rückzahlung geplant.
Wohlverhaltensperiode – Durchführung der Maßnahmen und maximale Mitwirkung des Schuldners (Arbeitssuche, Erfüllung von Obliegenheits- und Informationspflichten)
Richterliche Restschuldbefreiung nach 3, 5 oder 6 Jahren (wenn sie gleich mit beantragt wurde!)
Leider suchen viel zu wenige Menschen die Hilfe von professionellen Schuldenberatern. Dabei gibt es hier wichtige Infos, meist sogar kostenlos, die entweder bereits eine außergerichtliche Einigung begünstigen, oder zumindest beim Ablauf des Insolvenzverfahrens helfen. Häufig hapert es bereits an der Aufstellung der Gläubiger. Gerade die Menschen, die überfordert sind, brauchen am meisten Hilfe und nehmen sie am wenigsten in Anspruch.
Wenn Sie dieses Thema interessant finden, könnte auch einer der folgenden Einträge für Sie hilfreich sein: