Wenn jemand eine Forderung einklagt, kann das Gericht ein rechtskräftiges Urteil fällen, oder aber auch ein vorläufig vollstreckbares Urteil.
Hier dürfte der Gläubiger zwar bereits in das Vermögen des Antragsgegners vollstrecken, es besteht jedoch die Gefahr, dass in einem Berufungs- oder Revisionsverfahren ein gegenteiliges Urteil gefällt wird und deshalb gar nicht vollstreckt werden durfte. In diesem Fall muss derjenige, der vollstreckt hat, Schadensersatz leisten. Um sicherzustellen, dass dies auch möglich ist, und nicht aufgrund von Zahlungsschwierigkeiten Probleme entstehen, kann der Richter zusätzlich anordnen, dass vor Vollstreckung eine Sicherheitsleistung zu hinterlegen ist. Diese würde, falls das Urteil doch bestätigt wird, zurückgezahlt werden.
Eine Prozessbürgschaft ist nun eine verbindliche Zusage einer Bank oder einer Versicherung, im Falle der Zahlungspflicht des Vollstreckenden die Zahlung zu leisten. Ähnlich wie bei anderen Bürgschaften oder eher noch bei Avalen, handelt es sich um eine Zahlungsgarantie.
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