Bei einem Ratenkredit wird vereinbart, dass der Kreditnehmer während der Laufzeit regelmäßig Rückzahlungsraten bezahlt. Dies kann jährlich, halbjährlich, vierteljährlich oder monatlich der Fall sein. Egal in welchem Abstand gezahlt werden soll, es werden auf jeden Fall gleich die Zahlungstermine festgelegt. Sobald eine Rate nicht gezahlt wurde, befindet sich der Kreditnehmer bereits im Ratenrückstand, da die Fälligkeit der Zahlung bereits im Kreditvertrag vereinbart wurde.
Gerät ein Schuldner in Zahlungsverzug (zahlt also seine Raten nicht wie vereinbart), so wird er zunächst eine Mahnung von der Bank erhalten. Darauf folgen dann in der Regel noch zwei weitere Mahnungen. Danach wird die Bank den Kredit „fällig stellen“. Das bedeutet, dass eine weitere Ratenzahlung nicht mehr möglich ist. Der gesamte Rückzahlungsbetrag ist nun auf einen Schlag zu bezahlen. Dies kann theoretisch mit Hilfe eines neuen Kredites geschehen. Allerdings kann es sein, dass der Gläubiger bis dahin bereits einen Eintrag in der Schufa veranlasst hat. Dann wird es schwierig, einen neuen Kreditgeber zu finden.
Die Bank kann und darf von ihrem AGB-Pfandrecht Gebrauch machen. Wenn allerdings kein Guthaben vorhanden ist, kann sie auch nichts pfänden. Daher wird auch dem Kreditgeber nichts anderes übrig bleiben als ein Klageverfahren einzuleiten um beim Schuldner ggfs. pfänden zu können um an das Geld zu kommen.
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