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Realkredit

Ein Realkredit ist ein grundpfandrechtlich besicherter Kredit. Für Realkredite gilt jedoch eine besonders niedrige Beleihungsgrenze von 60% des Beleihungswerts. Bis zu dieser Höhe darf nämlich ein zugelassenes Kreditinstitut die Refinanzierung über Pfandbriefe realisieren.

Abgrenzung von Realkrediten zu anderen Immobiliendarlehen

Für Immobilienkäufer und –verkäufer sind die gesetzlichen Regelungen nicht wirklich wichtig. Hauptsächlich wird beschrieben, welche Forderungen mit welchem Risikoansatz zu bewerten sind. Denn seit der Finanzkrise 2007/2008 versucht der Gesetzgeber durch immer strengere Regelungen die Risiken zu verringern.

Zu spüren bekommt dies der Kunde durch Unterschiede in der Zinsgestaltung. Bis zur Realkreditgrenze von 60% sind die Zinssätze besonders günstig, da das Kreditrisiko besonders gering eingestuft wird. Schließlich wird die Immobilie beim Verkauf sehr wahrscheinlich den Kreditbetrag einbringen. Grundsätzlich dürfen Kreditinstitute aber auch (bei selbstgenutztem Wohneigentum) bis 80% Beleihung einen verringerten Risikosatz geltend machen. Kredite darüber gelten nicht mehr als nachhaltig durch die Immobilie abgesichert. Denn das Risiko, dass bei einem Verkauf nicht der volle Marktpreis erzielt wird, ist groß. Mit jedem Prozentpunkt, den sich die Beleihungsgrenze dem Marktwert nähert steigt also auch das Risiko, nicht den vollen Kreditbetrag zu erlösen.

Für Gewerbeimmobilien gilt ebenfalls die Grenze von 60% des Beleihungswertes, oder aber 50% des Marktwertes für die Bestimmung als Realkredit.

weitere Bestimmungen für Realkredite

Der wichtigste Punkt ist, dass ein Realkredit der tatsächlich mit einem Pfandbrief refinanziert wird, auch wirklich nachhaltig seinen Wert behalten muss. Daher wird z. B. sehr genau geprüft, ob der Wert der Immobilie von der Bonität des Kreditnehmers abhängt, ob die Immobilie ausreichend versichert ist, usw. Nur so kann sichergestellt werden, dass ein realer und ausreichender Wert hinter dem Pfandbrief steht.

Realkredite mit anderer Bedeutung

Im Bankwesen beschränkt sich die Bedeutung des Realkredites tatsächlich auf die oben beschriebenen Tatsachen. Doch auch andere durch „reale“ Sicherheiten besicherte Kredite werden teilweise als Realkredit bezeichnet. Dies ist zwar nicht ganz korrekt, jedoch weit verbreitet.

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