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Realschuldner

Der Realschuldner ist der Schuldner, der einem Gläubiger eine Realschuld bzw. Grundschuld zugesichert hat. Er muss nicht zwangsläufig mit dem Personalschuldner übereinstimmen.

Als Beispiel könnte man sich ein Ehepaar denken, deren Tochter selbst bauen möchte, die aber nicht über genügend Eigenkapital verfügt. Um dennoch einen guten Zinssatz für ihr Darlehen zu bekommen, lassen die Eltern eine zusätzliche Grundschuld auf ihre eigene, bestehende Immobilie eintragen. Somit ist weiterhin die Tochter die Kreditnehmerin, muss also persönlich haften, aber die Eltern sind zusätzlich zu ihrer Tochter ebenfalls Realschuldner. Sollte also die Tochter ihren Zahlungspflichten nicht nachkommen, könnte die Bank neben dem Grundstück der Tochter ebenfalls in das Grundstück der Eltern vollstrecken obwohl diese nicht Darlehensnehmer sind.

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